Beschlussentwurf:
1. Das Durchfahrtverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach wird bis auf Weiteres aufrechterhalten.
2. Die Anwohnenden der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraße, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag für das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder eine auf drei Jahre befristete, schriftliche, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes. Diese ist jederzeit widerruflich.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
1. Sachverhalt:
Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Neukronenberger Straße beschloss die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in ihrer Sitzung am 13. März 2012 folgende Maßnahmen:
- Sperrung des o. g. Straßenabschnitts durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge);
- ausschließlich Anwohnende der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraße, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder - die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung beträgt 30,00 € je Fahrzeug bzw. Kraftrad.
Die Regelung trat zum 1. Juni 2012 in Kraft und sollte, im Hinblick auf den für 2015 geplanten Umbau des Kreisverkehrs Rennbaumstraße, vorerst für drei Jahre gelten. Nach diesem Erprobungszeitraum sollte ein Erfahrungsbericht von der Verwaltung vorgelegt werden.
Bereits nach der öffentlichen Bekanntmachung der geplanten Maßnahmen beschwerten sich Anwohnende aus den an die Neukronenberger Straße angrenzenden Straßen. Die in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 19.06.2012 vorliegenden Anträge zur Prüfung bzw. Aufhebung der Durchfahrtbeschränkung wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt.
2. Vorschlag einer zukünftigen Regelung:
Der Umbau des Kreisverkehrs Rennbaumstraße ist laut Informationen des Fachbereichs Tiefbau auf 2022/2023 verschoben. Somit ist davon auszugehen, dass eine jetzige Aufhebung des Durchfahrtverbots wieder zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen würde. Um dies zu vermeiden, sollte die derzeitige Verkehrsregelung bis zum Umbau des Kreisverkehrs beibehalten werden.
Anwohnende der im Beschlussentwurf genannten Straßen sollen auf Antrag für das eigene Fahrzeug/Kraftrad bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder eine auf drei Jahre befristete schriftliche Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes erhalten. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € je Fahrzeug oder Kraftrad erhoben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr: 2021
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): 4.400 €
Produkt: Sachkonto 431100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |