Beschlussentwurf:

 

1. Der von der Verwaltung eingebrachte Entwurf des o. g. Haushaltssicherungskonzepts (Anlage 1-3) wird ohne Aussprache an die jeweils zuständigen Fachausschüsse, Betriebsausschüsse, Bezirksvertretungen sowie an den Verwaltungsrat der AÖR/TBL zur weiteren Beratung verwiesen.

 

2. Der Rat beschließt die in den Anlagen 1 – 3 genannten Vorschläge zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Planungszeitraum 2010 – 2015.

 

3. Parallel zu den politischen Beratungen ist die Verwaltung beauftragt, nach dem Landespersonalvertretungsgesetz den Beteiligungspflichten gegenüber dem Personalrat nachzukommen.

 

4. Die Ergebnisse der Prüfaufträge der bisherigen Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2015 (Vorlage Nr. 0192/2009) nehmen die Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen und der Rat entsprechend der Begründung zur Kenntnis.

 

5. Die Verwaltung berichtet halbjährlich über den Umsetzungsstatus der beschlossenen Maßnahmen an die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen und den Rat.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Häusler                       Stein                           Adomat

(gleichzeitig i. V. für Dez. V)

Begründung:

 

1. Vorbemerkungen

 

In der Sondersitzung des Rates am 06.09.2010 hat die Verwaltung angekündigt, dass sie für den letzten Sitzungsturnus des Jahres 2010 im Rat am 04.10.2010 – ohne Aussprache – den Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) einbringen wird.

 

Mit dieser Einbringung verbindet die Verwaltung das Ziel, dass der Rat nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen am 06.12.2010 eine endgültige Beschlussfassung zum HSK herbeiführt.

 

2. Gründe für dieses Vorgehen

 

Wenngleich auf den ersten Blick das Vorziehen der HSK-Beratungen vor die eigentlichen Beratungen zum Haushalt 2011 nicht nachvollziehbar erscheint, so haben dennoch einige wichtige Gründe die Verwaltung zu diesem Weg geführt.

 

Eine angestrebte Beschlussfassung zum 06.12.2010 vorausgesetzt, hätte die nachfolgenden Vorteile/Konsequenzen:

 

2.1. Eine frühzeitige Befassung bietet dem Rat mehr zeitliche Ressourcen für die Beratungen.

 

2.2. Die Ergebnisse der HSK-Beratungen fließen in den Haushalt 2011 und die mittelfristige Planung unmittelbar ein und erleichtern insoweit die Folgeberatungen.

 

2.3. Gerade im Hinblick auf Satzungsänderungen können die Ergebnisse der HSK-Beratungen bereits zum 01.01.2011 mit den entsprechenden Grundlagenbescheiden umgesetzt werden.

 

2.4. Eine vorgeschaltete HSK-Beratung liefert der Politik, der Bürgerschaft, den Medien und vor allem der Bezirksregierung die notwendige Transparenz und den Nachweis darüber, dass die Stadt Leverkusen

 

·  nicht nur auf Hilfe zu Lasten Dritter, d.h. des Bundes und des Landes setzt;

·  zur Fortsetzung der Konsolidierungsbemühungen im Rahmen eines Paradigmenwechsels mit härteren Konsequenzen im Stande ist;

·  das „Nachsparen“ der von der Bezirksregierung geforderten 520.000 € noch für den Haushalt 2010 erfüllen wird;

·  die mit der RP-Verfügung verbundene Einsparung von 2,4 Mio € im sog. Transferbereich – alternativ im Konsumtiv-Sektor in 2011 erreichen kann.

 

2.5. Vor allem aber bietet das fortgeschriebene HSK frühzeitig die Gewissheit, dass die Stadt

 

·   in dem kommenden mittelfristigen Planungszeitraum nicht von der Überschuldung bedroht sein wird und

·  mit darüber hinausgehenden Maßnahmen dies auch in der Folgezeit vermeiden kann.

 

2.6. Diese Botschaft ist gerade deshalb so frühzeitig wichtig für die Bezirksregierung, da die Stadt ansonsten bei der Prüfung des Haushalts und der Vielzahl der Zuschussmaßnahmen (z. B. Bahnstadt, Regionale, offene Ganztagsschule) restriktiv behandelt würde, als ob sie von der Überschuldung bedroht sei.

 

2.7. Das Prüfungsverfahren zur Duldung des Haushalts 2011 könnte seitens der Bezirksregierung beschleunigt werden und eine vergleichsweise frühzeitige Planungssicherheit für die Stadt herbeiführen.

 

3. Zeitraum der HSK-Fortschreibung

 

Die Fortschreibung des HSK-Zeitraums wurde bewusst auf den Zeitraum 2010 – 2015 ausgelegt, entsprechend der bisherigen Vorgehensweise zur Umsetzung der Kienbaum/GPA-Gutachten.

 

2010 deshalb, weil der Nachweis zur Umsetzung der Haushaltsverfügung der Bezirksregierung geführt werden soll.

 

2015 deshalb, weil die mittelfristige Planung bereits 2014 endet und eine längere Planungssicherheit erreicht werden soll.

 

4. Aufbau und Inhalt der HSK-Fortschreibung

 

Das HSK baut zunächst einmal auf der bisherigen (2010) und aktuellen mittelfristigen Planung (2011) der damit einhergehenden Eigenkapital-Entwicklung auf.

 

Danach musste die Stadt – ohne Fortschreibung des HSK – im Jahr 2014 von einem negativen Eigenkapital von ca. 24,8 Mio € ausgehen.

 

Die Stadt würde zwar nicht zahlungsunfähig sein, aber die Kreditmarktmittel würden mit Sicherheit nur zu schlechteren Konditionen zu erlangen sein.

 

Vor allem aber würden nach der derzeitigen Erlasslage drastische Maßnahmen der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung die Folge sein, wie beispielsweise:

 

·   die Übernahme neuer freiwilliger Leistungen ist auch nicht mehr im Wege der Duldung möglich,

·   die Kündigung bestehender Verträge, die Grundlage für die Gewährung freiwilliger Leistungen sind, ist zu prüfen,

·   die Möglichkeit zur Bestellung eines Beauftragten seitens der Bezirksregierung ist in Betracht zu ziehen,

·  Handlungsspielräume, welche im Wege der Duldung gewährt werden, gelten nicht mehr,

·  es gibt keine Erleichterungen mehr bei der Aufnahme von Investitionskrediten,

·  die Bildung eines Budgets für Beförderungen, Leistungsprämien und Zulagen ist nicht mehr möglich,

·  personalwirtschaftliche Maßnahmen, zu denen die Gemeinde nicht verpflichtet ist, sind nicht zulässig.

 

4.1. Vor dem Hintergrund dieses „Drohpotentials“ wurde vom Oberbürgermeister eine erneute HSK-Arbeitsgruppe unter Federführung des Stadtkämmerers und der Beteiligung der Dezernenten und Fachbereiche eingesetzt.

 

Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Auswertung von HSK’s aus 10 Großstädten NRW’s sind im Ergebnis

 

57 quantifizierbare Vorschläge für den Kernhaushalt (Anlage 1)

39 quantifizierbare Vorschläge für die KSL (Anlage 2)

  3 quantifizierbare Vorschläge für den SPL (Anlage 2)

 

abschließend im Verwaltungsvorstand unter Leitung des Oberbürgermeisters am 28.09.2010 einvernehmlich verabschiedet worden.

 

Zusätzlich kommen noch 12 Vorschläge (Anlage 3) zur Haushaltskonsolidierung hinzu, die derzeit nicht quantifiziert werden können, die aber dennoch zur Umsetzung gelangen sollen.

 

4.2. Von den quantifizierten Vorschlägen für die Kernverwaltung führen im Planungszeitraum 2010 – 2015

 

32 Vorschläge zu Aufwandsreduzierungen von ca. 62 Mio € (ohne Verbesserung Jahresergebnis).

 

Schwerpunkte dieser Reduzierungen sind

 

Personalkosten durch sozialverträglichen Abbau von jährlich

ca. 34 VZÄ-Beschäftigten bei grundsätzlicher Wiederbe-

setzung jeder 2. Planstelle vorrangig durch Übernahme von

Auszubildenden, deren Kostenfolgen in der mittelfristigen

Planung bereits enthalten sind                                                              35,7 Mio €

 

durch Haushaltsneutralisierung der Entschädigung zur

Gleisverlegung                                                                                         9,0 Mio €

 

durch fortdauernde Kürzung der sog. Stadtpauschale bei

außerordentlichen Ertragszuwächsen für die TBL/AöR

durch den Wupperverband                                                                     5,6 Mio €

 

durch Flächenoptimierung bei Verwaltungs- und

Schulstandorten mit entsprechenden Verwaltungs-/

Betriebskosten-Einsparungen.                                                               3,9 Mio €

 

Allen Aufwandsreduzierungen von insgesamt ca. 62 Mio € stehen allerdings zusätzliche Personalkosten von ca. 23,5 Mio € im Planungszeitraum gegenüber, die durch gesetzliche Vorgaben wie

 

-       die U3-Versorgung im FB 51 – Kinder und Jugend

-       die veränderte Arbeitszeit im FB 37 – Feuerwehr

 

begründet sind.

 

Der Gesamtschau wegen wurden diese einer Haushaltskonsolidierung zuwiderlaufenden zusätzlichen Pflichtaufgaben mit in das HSK aufgenommen.

 

4.3. Zu den sog. Ertragssteigerungen/-verbesserungen zählen im Planungszeitraum zunächst einmal

 

-          17 verschiedene Vorschläge mit zusammen                            3,1 Mio €

-          Landes- und Elternbeiträge zur Kinderversorgung                 11,3 Mio €

-          zusätzliche Ausschüttungen/Reduzierung

-          Leistungsentgelte der Gesellschaften/
Beteiligungen                                                                                2,2 Mio €

 

Diese Zusatzausschüttungen stellen sich vergleichsweise bescheiden dar.

Aber die bereits praktizierte Vollausschüttung in einigen Gesellschaften (z.B. EVL/IVL) oder aber der steuerentlastende Ausschüttungsverzicht (z.B. WGL) bei gleichzeitiger Übernahme städt. Infrastrukturmaßnahmen – ohne Mieterbelastung – lassen keine andere Perspektiven zu.

 

4.4. Als Zwischenergebnis bisher genannter

 

Aufwandsreduzierungen von ca.                                                           62,0 Mio €

Ertragserhöhungen von ca.                                                                   16,6 Mio €

 

wird im Laufe des letzten Planungsjahres das Eigenkapital

gänzlich aufgezehrt sein und Ende 2015 mit ca.                                -25,6 Mio €

negativ belegt sein.

 

4.5. Dies gilt selbst unter Berücksichtigung einer nach derzeitigen Erkenntnissen voraussichtlich eintretenden Ergebnisverbesserung für das Jahr

 

2009                                                                                                         +   7 Mio €

2010                                                                                                         + 23 Mio €

 

die durch Aufwandsreduzierungen und Ertragsverbesserungen begründet sind.

 

4.6. Steuererhöhungen

 

Angesichts der im Jahr 2015 drohenden Überschuldung sind daher Steuererhöhungen leider unausweichlich. Dies belegt einmal mehr, dass die Verwaltung aus eigener Kraft alleine diesem Dilemma nicht erfolgreich und vor allem dauerhaft begegnen kann.

 

Zuletzt wurden die Steuern, und zwar

 

-          die Hundesteuer in 2002

-          die Grundsteuer (A+B) in 2003

-          die Gewerbesteuer in 2003

-          die Vergnügungssteuer in 2006

 

erhöht.

 

In Abwägung der finanziellen Konsequenzen für die Adressaten der Steuererhöhungen wird letztlich der Vorschlag gemacht:

 

-          die Grundsteuer B (die Unternehmer, Eigentümer, Mieter trifft) von 500 pp auf 590 pp (Mehrbelastung von jährlich ca. 60 € für Fam. Mustermann)

-          die Grundsteuer A von 250 pp auf 295 pp anzuheben

-          die Hundesteuer von 108 € auf 132 € und

-          die Spielapparatesteuer von 10 % auf 12 % des Umsatzes anzuheben

-          die Gewerbesteuer nicht zu erhöhen und

-          eine Betten-/Solarbanksteuer nicht zu erheben.

 

Insgesamt bringen die Steuererhöhungen im Planungszeitraum 2011 – 2015 eine Ertragssteigerung von ca. 29,4 Mio €.

 

Damit könnte das voraussichtliche Jahresendergebnis 2015 auf -62,5 Mio € reduziert werden und das Eigenkapital hätte noch einen Bestand von 3,8 Mio €.

 

4.7. Finanzhilfen des Landes/Bundes

 

Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass nach dem bisherigen Ankündigungen der Landesregierung NRW Finanzhilfen für die kommunale Familie zu erwarten sind.

 

Nach einer nur groben einwohnerbezogenen Dreisatzrechnung in Verbindung mit einer Anteilsrechnung bei der Verschuldung durch Kassenkredite wird eine Ertragsverbesserung von derzeit ca. 6,8 Mio € jährlich angenommen.

 

Selbst diese Hilfen würden jedoch bei weitem nicht reichen, um den städt. Haushalt wieder auszugleichen. Diese Hilfen führen lediglich zu einer Verlangsamung des Verschuldungstempos, nicht aber zu einer generellen Beseitigung der Strukturfehler im Finanzierungsgefüge von Bund, Ländern und Gemeinden.

 

Deshalb ist hierfür der Bund gefragt, d.h. die sog. Gemeindefinanzreform-Kommission in Berlin, deren Ergebnisse zum Ende des Jahres erwartet werden.

 

Durch die Einbeziehung der Finanzhilfen des Landes ist zum Ende des Jahres 2015 von einem positiven Eigenkapital von 37,6 Mio. € auszugehen.

 

5. HSK-Vorschläge für KSL und SPL

 

Die Arbeitsgruppe unterbreitet für die

 

KSL – 39 Vorschläge

·      zur Aufwandsreduzierung von insgesamt                              1,2 Mio €

·      zur Ertragssteigerung von insgesamt                                    1,1 Mio €

 

SPL – 3 Vorschläge

·      zur Aufwandsreduzierung von insgesamt                              2,0 Mio €

·      zur Ertragssteigerung von insgesamt                                    0,1 Mio €

 

6. Prüfaufträge aus der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 – 2015 (Vorlage Nr. 0192/2009)

 

Die Maßnahmen zu den Ziffern 4.1 bis 4.4 und 4.6 bis 4.7

 

-          Organisationsuntersuchung in den Bereichen Finanzen, Bürgerbüro und Schulgeschäftszimmer,

-          Implementierung eines neuen Gebäudereinigungs- und Hausmeisterkonzeptes,

-          Weiterführung der opt-out-Regelung für den Bereich der Berufsfeuerwehr Leverkusen,

-          die Aufgabe der Schwimmbäder Herzogstraße und Auermühle sowie

-          die Erstellung eines Konzeptes zur Optimierung von Schulstandorten

 

sind Bestandteile des von der Verwaltung vorgelegten HSK’s.

 

Die Prüfung zur Liquidation der Sportmarketing GmbH durch den Sportpark Leverkusen dauert zur Zeit noch an.

 

7. Beratungsverlauf

 

Das HSK der Kernverwaltung durchläuft zunächst die jeweils zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen.

 

Das HSK von SPL und KSL wird zunächst in den jeweiligen Betriebsausschüssen beraten. Diese Vorschläge berühren den Kernhaushalt nicht unmittelbar. Sie werden über die Wirtschaftspläne der Betriebe abgewickelt.

 

Vorschläge, die die TBL/AöR tangieren, werden im Verwaltungsrat behandelt.

 

Gemeinsam werden alle Vorschläge zusammengeführt im Finanzausschuss am 29.11.2010 schlussberaten, um eine Verabschiedung für den Rat am 06.12.2010 vorzubereiten.

 

8. Schlussbemerkungen

 

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse, dass die Stadt Leverkusen

 

-          ab 2011 von der Überschuldung bedroht sein und

-          ab 2014 tatsächlich überschuldet sein könnte

 

ist die Verwaltung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Planungszeitraum 2010 – 2015 gezwungen.

 

Mit dem Endergebnis aller Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen kann die drohende Überschuldung der Stadt Leverkusen abgewendet werden.

 

Insoweit ist dieses HSK alternativlos.

 

Inhaltliche Veränderungen, die das Gesamtergebnis nicht beeinflussen, sind zulässig, soweit entsprechende Kompensationsvorschläge beschlossen werden.

 

Ein Zuwarten auf veränderte finanzielle Rahmenbedingungen bis hin zu der im Frühjahr vorgesehenen Verabschiedung des Haushaltes sollte im Hinblick auf die in Ziff. 2 genannten Gründe zum Vorgehen unterbleiben.

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: HSK Kernverwaltung

Anlage 2: HSK eigenbetriebsähnliche Einrichtungen KSL und SPL

Anlage 3: nicht quantifizierbare Maßnahmen (weitere vertiefende Prüfung durch die Verwaltung)