Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 4. Änderung der “Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der städt. Bäder, Wilhelm-Dopatka-Halle, ehemaligen Eissporthalle und aller übrigen Sportstätten (nachfolgend „Sportpark Leverkusen“ genannt)“ vom 10.05.1995 wird gemäß der beigefügten Anlage beschlossen.
gezeichnet: Häusler Adomat
in Vertretung des Oberbürgermeisters
Begründung
Laut § 4 Absatz 2, Satz 1 der Betriebssatzung besteht der Betriebsausschuss aus 15 beschließenden Mitgliedern und 1 sachkundigen Einwohner/1 sachkundigen Einwohnerin gem. § 58 Absatz 4 GO NRW.
Die Kommunalwahl am 30.08.2009 hat im Ergebnis dazu geführt, dass der Rat auf 68 Mitglieder, 8 Fraktionen und 1 Gruppe angewachsen ist. Um die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Betriebsausschuss wiederzuspiegeln, sollte das Gremium auf 17 beschließende Mitglieder und 1 sachkundigen Einwohner/1 sachkundige Einwohnerin vergrößert werden.
Eine entsprechende Änderung des § 4 Absatz 2, Satz 1 der Betriebssatzung ist erforderlich.