Betreff
Erneuerung von Beleuchtungsanlagen 2010
Vorlage
0078/2009
Aktenzeichen
V/661-ma
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Erneuerung der Beleuchtungsanlagen wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

 

Mues

Begründung

Mit dem vom Rat der Stadt Leverkusen am 02.04.2001 beschlossenen Beleuchtungskonzept wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Erneuerungsprogramms jährlich Projektlisten der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Projektlisten setzen sich aus Maßnahmen zusammen, die die EVL aufgrund ihrer regelmäßig durchgeführten Standsicherheitsprüfungen als dringenden Handlungsbedarf meldet. Zusätzlich wurden alle nachfolgenden Beleuchtungsanlagen im März 2009 auch durch die Fa. Roch auf Standsicherheit überprüft. Die Maste, deren Austausch die Fa. Roch innerhalb von 2 Monaten empfohlen hat, wurden inzwischen von der EVL entfernt. Maste, die gemäß der Empfehlung innerhalb von 6 Monaten ausgetauscht werden sollen, werden von der EVL regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf entfernt.

Aufgrund der Klassifizierung der Einzelmasten im Rahmen dieser Sicherheitsprüfung und des Alters der Anlagen schlägt die Verwaltung vor, auch weiterhin aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erneuerung kompletter Straßenbereiche durchzuführen.

Als Ergänzung zur Vorlage Nr. Bez. I/94/16.TA „Erneuerung von Beleuchtungsanlagen im Jahr 2007“ wurde vom Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung eine ausführliche Stellungnahme hinsichtlich der beitragsrechtlichen Abrechenbarkeit bei der Erneuerung von Beleuchtungsanlagen der Politik zur Kenntnis gegeben. In dieser Stellungnahme wurde auf die ständige Rechtssprechung des OVG Münster hingewiesen, nach dem eine Erneuerung beitragspflichtig ist, wenn die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist. Als übliche Nutzungszeit wird eine Zeit von 30 Jahren anerkannt. Je länger die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist, umso weniger konkret muss der Nachweis der Erneuerungsbedürftigkeit sein.

Die nachfolgenden Beleuchtungsanlagen haben die übliche Nutzungszeit von 30 Jahren überschritten und sind aufgrund von Verschleiß für die Erneuerung in den Jahren 2010 vorgesehen.

 

Haushaltstechnische Belange

 

Die Finanzierung der Beleuchtungsmaßnahmen erfolgt aus der Investivmaßnahme 66001205022007 „Erneuerung / Energiesparmaßnahmen Straßenbeleuchtung“.

 

 

Bezirk I

 

Baltrumstraße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1965 wurde durch die Fa. Roch auf Standsicherheit geprüft. Diese Prüfung ergab, dass von den vorhandenen 3 Stahlmasten einer nur noch bedingt standsicher ist, d. h. die Fa. Roch empfiehlt den Austausch innerhalb der nächsten 6 Monate. Die Anlage besteht aus 3 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m mit 80 Watt-Leuchten und soll ersetzt werden durch 3 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m mit 50 Watt Leuchten.

 

Die Erstellungskosten betragen 5.471,77 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der Kosten zu tragen.

 

 

Bezirk II

 

Friedrich-Naumann-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1965 wurde durch die Fa. Roch auf Standsicherheit geprüft. Die Anlage besteht aus 14 Masten, davon sind 2 Maste aus Kunststoff und wurden nicht geprüft. Ein Mast wurde bereits wegen mangelnder Standsicherheit entfernt. Die Prüfung der verbliebenen 11 Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m ergab, dass 3 Masten nur noch bedingt standsicher sind. Der bereits entfernte Mast wurde bereits wegen zahlreicher Beschwerden durch einen neuen ersetzt und die vorhandenen13 Maste sind durch Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m zu erneuern, die vorhandenen Leuchten bleiben erhalten, werden aber von 70 auf 50 Watt umgerüstet. Auf der gesamten Länge muss ein neues Beleuchtungskabel verlegt werden, da das vorhandene Kabel nicht mehr dem heutigen technischen Standard nach VDE entspricht und sehr störanfällig ist.

 

Die Erstellungskosten betragen 30.663,86 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der Kosten zu tragen.

 

Paul-Löbe-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1965 wurde durch die Fa. Roch auf Standsicherheit geprüft. Diese Prüfung ergab, dass von den ursprünglich vorhandenen 9 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m, ein Mast bereits wegen mangelnder Standsicherheit entfernt wurde und 5 weitere Masten nur noch bedingt standsicher sind. Wegen zahlreicher Beschwerden wurde der fehlende Mast vorab ersetzt. Die verbleibenden 8 Maste sind durch Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m zu erneuern, die vorhandenen Leuchten bleiben erhalten, werden aber von 70 auf 50 Watt umgerüstet.

 

Die Erstellungskosten betragen 12.684,57 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der Kosten zu tragen.

 

 

Bezirk III

 

Regensburger Straße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1961 wurde durch die Fa. Roch auf Standsicherheit geprüft. Die Anlage besteht aus insgesamt 8 Masten, davon sind zwei Maste aus Kunststoff und konnten durch die Fa. Roch nicht geprüft werden. Ein Mast wurde unfallbedingt bereits erneuert. Die Prüfung ergab, dass 3 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Von den 8 Masten sind 7 Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m zu erneuern, außerdem sind sämtliche 8 Leuchten mit bisher 80 Watt auf 24 Watt-Leuchten zu erneuern.

 

Die Erstellungskosten betragen 12.513,73 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 50 % der Kosten zu tragen.

 

Humperdinckstraße – zwischen Jäger- und Saarstraße

 

Die Beleuchtungsanlage wurde 1961 erstellt und besteht aus 9 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m mit 80 Watt-Leuchten. In den Jahren 1998 / 99 wurden bereits 2 Maste wegen Durchrostung erneuert. Die Prüfung der Fa. Roch an den übrigen Masten ergab, dass 2 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Es sind 7 Maste zu erneuern und ein Mast zusätzlich aufzustellen, da der Abstand vom letzten Mast der Humperdinckstraße bis zur Saarstraße mehr als 50 m beträgt. Die übrigen Maststandorte ändern sich nicht. Die 6 noch vorhandenen 80 Watt-Leuchten sind gegen neue 24 Watt-Leuchten auszutauschen.

 

Die Erstellungskosten betragen 13.097,25 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der Kosten zu tragen.

 

Albertus-Magnus-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage wurde 1967 erstellt und bestand aus 17 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m. Ein Mast wurde bereits ersetzt und ein Mast ersatzlos entfernt. Die Leuchten wurden 2002 erneuert. Die Prüfung der Fa. Roch ergab, dass 9 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Es sind 17 Maste zu erneuern durch Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m. Die vorhandenen 24 Watt-Leuchten bleiben erhalten. In dem Abschnitt zwischen Johannes-Baptist und Dünfelder Straße sind ca. 180 m Beleuchtungskabel zu erneuern, da das vorhandene Kabel nicht mehr dem heutigen technischen Standard nach VDE entspricht und sehr störanfällig ist.

 

Die Erstellungskosten betragen 29.330,26 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der Kosten zu tragen

 

Richard-Wagner-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage wurde 1960 erstellt und besteht aus 8 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m. Die Prüfung der Fa. Roch ergab, dass 4 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Die Abstände zwischen den Masten betragen mehr als 50 m, so dass die 8 Maste durch 10 neue Maste mit einem Mastabstand von 40 m und einer Lichtpunkthöhe von 5 m ersetzt werden sollen. Die 80 Watt-Leuchten sollen durch neue 24 Watt-Leuchten ersetzt werden.

 

Die Erstellungskosten betragen 21.034,74 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der Kosten zu tragen

 

Jakob-Kaiser-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage wurde 1968 erstellt und besteht aus 12 Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m. Die Prüfung der Fa. Roch ergab, dass 4 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Im Bereich der Parkbuchten ist die Straße beidseitig mit Masten versehen, so dass hier die beiden Aluminium-Maste ersatzlos abgebaut werden können. Es sind 10 Maste zu erneuern, mit einer Lichtpunkthöhe von 5m, die 80 Watt-Leuchten sind gegen neue 24 Watt-Leuchten auszutauschen.

 

Die Erstellungskosten betragen 16.630,87 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 50 % der Kosten zu tragen.