Betreff
Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfond "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Vorlage
0710/2010
Aktenzeichen
Gr.1-OGS-bro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 70.000 € aus dem Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für das Schuljahr 2010/2011 wird zugestimmt.

 

2. Der zu leistende Eigenanteil in Höhe von 35.000 € wird aus Rückflüssen aus den Verwendungsnachweisen für das OGS-Schuljahr 2009/2010 und zusätzlichen zweckgebundenen Spenden haushaltsneutral finanziert.

 

 

gezeichnet:

                                                                                                In Vertretung

Buchhorn                                                                                Adomat

Begründung:

 

Durch die zunehmende Teilnahme von Kindern an den Angeboten der offenen Ganztagsschulen hat sich die Anzahl der Kinder, deren Eltern den erforderlichen Betrag für das Mittagessen nicht oder nur teilweise aufbringen können, zwischenzeitlich auf annähernd 600 Kinder erhöht. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen.

 

In den letzten beiden Schuljahren hat die Stadt Leverkusen Zuwendungen in Höhe von 60.000 € aus dem Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ erhalten.

 

Mit dieser Zuwendung konnten auch finanzschwache Eltern ihre Kinder in einer Ganztagsschule anmelden, denen die Bezahlung der monatlich 45 € - 50 € für das Mittagessen nicht möglich war. Der Unterstützungsbedarf wird auch in diesem Schuljahr uneingeschränkt weiterhin erforderlich.

 

Entsprechend den Förderrichtlinien des Landes NRW wird die Stadt Leverkusen zum Antragstermin (30.09.10) erneut für 350 Kinder in den offenen Ganztagsschulen eine Zuwendung in Höhe von 70.000 € aus diesem Landesfond beantragen. Die Stadt Leverkusen muss dazu einen Eigenanteil in Höhe von 35.000 € aufbringen.

 

Dieser Eigenanteil wird aus Rückflüssen aus dem OGS-Schuljahr 2009/2010 und zusätzlichen zweckgebundenen Spenden haushaltsneutral finanziert. Damit erhalten bedürftige Kinder in den offenen Ganztagsschulen für einen Euro pro Tag eine warme Mahlzeit.

 

Ein höherer Eigenanteil ist unter Berücksichtigung der bestehenden Finanzsituation nicht darstellbar.

 

Die Auszahlung der beantragten Zuwendung erfordert einen zustimmenden Beschluss des Schulträgers.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0710/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claus  Broscheid /FB Schulen/ 0214-406 4010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Beantragung einer Zuwendung in Höhe von mindestens 70.000 € aus dem Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für das Schuljahr 2010/2011 und Finanzierung des erforderlichen Eigenanteils in Höhe von mindestens 35.000 € aus Rückflüssen des abgerechneten OGS-Schuljahrs 2009/2010 und zusätzlichen zweckgebundenen Spenden. Die Maßnahme wird demnach ohne zusätzliche Belastung des städt. Haushalts finanziert.

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

533500/ 030501/0305: 55.000 €

533500/ 030506/0305: 20.000 €

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 ./.       

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

./.

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Nach der bisherigen Bewilligungspraxis wird der Zuschuss in der beantragten Höhe gewährt.

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit

 

Unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Stadt Leverkusen als Kommune mit Nothaushalt konnte erst am 29.09.10 die endgültige Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 35.000 € sichergestellt werden. Antragstermin für die Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist der 30.09.2010. Die Zustimmung des Schulträgers kann nachgereicht werden.