Betreff
Errichtung einer Dynamischen Fahrgastinformation (DFI) am Busbahnhof Leverkusen-Mitte
Vorlage
0711/2010
Aktenzeichen
660-pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Errichtung von zwei DFI Großanzeigern an folgenden Standorten wird 

zugestimmt:

 

Ø      in der Grünfläche vor dem Musikgeschäft an einer Mastkonstruktion

Ø      hängend an der Dachkonstruktion auf der Innenstadtseite des Rialto-Boulevard

 

2.      Der Errichtung von vier DFI Anzeigern mittig auf den Bussteigen wird zugestimmt.

 

 

gez.

Buchhorn                                                                    Mues

 

Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 29.06.09 mit der Vorlage Nr. R 1590/16.TA die grundsätzliche Errichtung einer dynamischen Fahrgastinformation am Busbahnhof Leverkusen-Mitte beschlossen. Ergänzt wurde dieser Beschluss mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung bei der Standortwahl der Großanzeiger die Stadtseite des Rialto-Boulevard mit zu berücksichtigen.

 

Dynamische Fahrgastinformation (DFI)

 

Das DFI-System ist ein wichtiger Baustein für ein attraktives öffentliches Verkehrsangebot. Es zeigt den Fahrgästen an der Haltestelle oder am Busbahnhof die nächsten Abfahrtzeiten der verkehrenden Buslinien in Echtzeit an. Zusätzlich soll das DFI auch die Abfahrtszeiten der Regionalexpresszügen und S-Bahnen mit anzeigen.

 

Das DFI-System erhält die erforderlichen Daten aus dem Betriebsleitrechner der KWS.

So wird der ankommende oder wartende Fahrgast über aktuelle Fahrzeugbewegungen und Abfahrtzeiten einschließlich eventueller Verspätungen informiert.

Dies führt zu einer deutlichen Steigerung der Zufriedenheit bei den Fahrgästen.

 

Die Einrichtung eines dynamischen Fahrgastinformationssystems am Busbahnhof in Leverkusen-Wiesdorf ist als ein erster Schritt vorgesehen. In einem zweiten, späteren Schritt soll auch der Busbahnhof in Opladen mit einer dynamischen Fahrgastinformationsanlage versehen werden. Ein Einplanungsantrag ist von der KWS bereits gestellt worden.

 

Standorte:

 

Am Busbahnhof in Leverkusen-Mitte sind zwei Vorweganzeiger vorgesehen.  Diese bestehen aus jeweils zwei 8-zeiligen Großanzeigern, die zusätzlich mit einem Uhrmodul ausgestattet sind. So stehen für die Anzeige der Abfahrten 16 Zeilen zur Verfügung. Die Vorweganzeiger werden doppelseitig angebracht, sind also von beiden Seiten lesbar.

 

Ein Großanzeiger soll zentral in der Grünfläche vor dem  Musikgeschäft aufgestellt werden, lesbar sowohl vom Bahnhof aus als auch vom Busbahnhof aus. Der zweite Großanzeiger wird auf der Innenstadtseite unter die Dachkonstruktion des Rialto-Boulevard gehängt. So kann der Fahrgast, von der City aus kommend, schon rechtzeitig erkennen, wann sein Bus oder Zug abfährt. Die Statik wurde geprüft und die WGL als Eigentümerin hat ihr Einverständnis erklärt. Hier muss nur noch eine entsprechende Vereinbarung zwischen der KWS und der WGL getroffen werden.

 

Auf den einzelnen Bussteigen wird jeweils ein Anzeiger, 4-zeilig, mittig installiert. Diese Anzeiger sind auch doppelseitig, können also von jeder Stelle des Bussteiges gelesen werden. Sie werden zusätzlich mit einer Text-To-Speech Ausrüstung vorgesehen, damit Sehbehinderte sich die jeweilige Anzeige vorlesen lassen können.

 


Weitere Vorgehensweise

 

Laut Projektzeitenplan der KWS ist eine Zeitspanne von ca. 6 Monaten von Beginn der Installierung bis zur ersten Inbetriebnahme der DFI vorgesehen.

 

Die KWS plant während dieser 6 Monate auch eine Testphase mit einem Anzeiger auf dem Betriebsgelände der KWS, um eine fehlerfreie Inbetriebnahme zu gewährleisten.

Die erste Inbetriebnahme der DFI am Busbahnhof Leverkusen-Mitte ist für November 2011 vorgesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0711/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / 660/ 406 6623

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Errichtung von DFI-Anzeigern am Busbahnhof Leverkusen-Mitte

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Etatisierung im Haushalt

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

Keine

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Kosten für die Errichtung und Unterhaltung der dynamischen Fahrgastinformation werden von der KWS übernommen. Hierfür wurde von der KWS ein Zuschussantrag beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)  gestellt und bewilligt.

Die Höhe der Förderung beträgt 80% der zuwendungsfähigen Kosten.

Eine entsprechende Regelung bezüglich der Kostenübernahme wurde in einer abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung von der Stadt Leverkusen mit der KWS getroffen.

 

Ausgabemittel sind im Haushalt nicht vorgesehen.