Beschlussentwurf:

 

1.      Der Änderung des Geltungsbereiches wird zugestimmt. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen (Anlage 3 der Vorlage).

 

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 6 der Vorlage).

 

3.      Dem Bebauungsplanentwurf (Anlage 3 der Vorlage) einschließlich Begründung mit Umweltbericht (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

4.      Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                           In Vertretung           

Deppe                                                                       Lünenbach

 

Begründung:

 

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237/I „Erweiterung P+R-Parkplatz/
S-Bahnhof Rheindorf“ befindet sich in Leverkusen im Stadtteil Rheindorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

-           im Norden im Querverlauf durch hier landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-           im Osten im Verlauf eines Erschließungsweges,

-           im Süden im Verlauf eines Fuß- und Radweges,

-           im Westen durch den Siedlungsrand im Bereich der Okerstraße.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Rheindorf, Flur 3, die Flurstücke Nr. 1523 (teilweise), Nr. 1524, Nr. 1525, Nr. 1526 (teilweise), Nr. 1527, Nr. 1528 (teilweise), Nr. 1530 (teilweise) und Nr. 1531 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (siehe Anlage dieser Vorlage) zu entnehmen. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,95 ha und befindet sich in städtischem Eigentum. Der Flächenanteil der vorgesehenen Erweiterungsfläche des P+R-Parkplatz beträgt insgesamt ca. 1.800 m².

 

Änderung des Geltungsbereiches:

Gegenüber dem Beschluss zur Aufstellung (Vorlage Nr. 2018/2598) wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237/I geringfügig nach Norden erweitert (Anlage 2 der Vorlage), um den im landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelten Kompensationsbedarf als Ausgleichsfläche vollständig innerhalb des Geltungsbereiches zu berücksichtigen. Betroffen ist hiervon ein Teilbereich des Flurstückes Nr. 1528 (Gemarkung Rheindorf, Flur 3).

 

Planungsanlass und Ziele der Planung:

Die Planung zielt darauf, die Kapazität an Parkplätzen für Pkws beim Umsteigen auf den öffentlichen Bahnverkehr am S-Bahnhof-Rheindorf zu erweitern. Das Planungsziel zur Erweiterung der P+R-Anlage ist mit den für Leverkusen verbundenen Kriterien des am 25.06.2020 vom Rat der Stadt beschlossenen Mobilitätskonzepts 2030+ (Vorlage Nr. 2020/3400) vereinbar, da ein erhöhtes Parkplatzangebot für Pendelnde, die mit dem Pkw kommen, den Umstieg auf die S-Bahn attraktiver gestaltet.

 

In der Verlängerung der Zufahrt von der Solinger Straße befinden sich städtische Flächen, die für eine Erweiterung der vorhandenen P+R-Anlage zur Verfügung stehen und durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237/I erfasst werden. Es ist geplant, nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine Erweiterung von ca. 70 Stellplätzen vorzunehmen.

 

Verfahrensstand und Ergebnis frühzeitige Beteiligung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 237/I “Erweiterung P+R-Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf“ sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen (Vorlage Nr. 2018/2598). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren Nr. 237/I erfolgte durch Aushang der Planunterlagen im Zeitraum vom 20.03.2019 bis 23.04.2019 im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen, Elberfelder Haus, Hauptstraße 101. In diesem Zeitraum bestand die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Zudem konnten die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte die Abgabe einer Äußerung. Inhaltlich wurde zu folgenden Aspekten Stellung genommen:

 

-       Unverhältnismäßigkeit der Planungsziele in Bezug zu den Ergebnissen der Parkraumanalyse,

-       Berücksichtigung des ruhenden Radverkehrs sowie des Busverkehrs in der Planung,

-       Dimensionierung der P+R-Anlage abweichend zur erstellten Parkraumanalyse.

 

Die vorgebrachten Äußerungen wurden geprüft und hinsichtlich der Thematik zum ruhenden Radverkehr und Busverkehr zur Kenntnis genommen. Den Äußerungen zur Unverhältnismäßigkeit sowie zur Dimensionierung der P+R-Anlage wurde nicht gefolgt.

 

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die frühzeitige Beteiligung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Äußerungen und Hinweise befassten sich mit folgenden Inhalten:

 

-       Hinweise zu oberirdischen und unterirdischen Leitungstrassen, deren Schutzstreifen sowie die zu beachtenden Bestimmungen (u. a. Beteiligung des Leitungsträgers, Anpflanzungen, Zugänglichkeit, Erkundungs- und Schutzmaßnahmen),

-       Hinweise zum Wasserschutzgebiet Rheindorf,

-       Hinweise zum Schutzgut Boden,

-       Hinweise zu Kampfmitteln,

-       Hinweise zur Kriminalprävention,

-       Hinweise zu Bestimmungen nach Denkmalschutzgesetz,

-       Hinweise zum Erfordernis eines Entwässerungskonzeptes,

-       Hinweise zu Richtfunkverbindungen,

-       Hinweise zur Erschließungsplanung.

 

Soweit planungsrechtlich relevant, wurden die Äußerungen berücksichtigt und durch nachrichtliche Übernahme sowie durch Hinweise in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Mit dem Verfahrensschritt dieser Beschlussvorlage ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen.

 

Prüfung der Umweltbelange:

Die Prüfung und Darstellung der Umweltbelange erfolgte innerhalb der Begründung im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes (Anlage 5 der Vorlage). Demnach sind insgesamt die Auswirkungen auf die meisten Schutzgüter nicht als erheblich negative, nachteilige Beeinträchtigungen zu bewerten. Große Teile des Plangebietes sind durch die landwirtschaftliche Nutzung sowie aufgrund der Vorbelastungen innerhalb der Trassenbereiche von zwei Hochspannungsfreileitungen als Lebensraum von Tieren und Pflanzen als gering einzustufen.

 

Durch die geplante Neuversiegelung kommt es im Bereich der P+R-Anlage auf ca. 1.600 m² zu Versiegelungen und damit zu Eingriffen in das Schutzgut Boden. Durch vorzusehende Bodenschutzmaßnahmen und eine bodenfachliche Baubegleitung sollen die negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden soweit reduziert werden, dass die Eingriffe als fachlich vertretbar einzustufen sind.

 

Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist Inhalt des landschaftspflegerischen Begleitplanes (Anlage 7 der Vorlage). Im Ergebnis ist innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der vollständige ökologische Ausgleich vorgesehen, der sich durch den von der P+R-Anlage ausgelösten Eingriff ergibt. Die hierzu vorgesehenen Maßnahmen betreffen im Westen die Erweiterung des Gehölzstreifens zur Eingrünung des Siedlungsrandes, im Norden die Anlage einer Wiesenfläche mit Sträuchern zur Eingrenzung der P+R-Fläche gegenüber dem Landschaftsraum sowie die Anlage einer Blumenwiese mit Einzelbäumen und Großsträuchern, um die topografisch erforderliche Böschungskante sowie die Parkplatzanlage grünflächig einzufassen.

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende landwirtschaftlich genutzte Freifläche soll auch zukünftig dieser Nutzung zur Verfügung stehen und wird als solche planungsrechtlich gesichert.

 

Umsetzung der Planung:

Die technischen Planungen zur P+R-Anlage erfolgen parallel zum Bebauungsplanverfahren durch den Fachbereich Tiefbau, der hierzu eine separate Beschlussvorlage zur Ausbauplanung erarbeiten wird.

 

Hinweis:

Der Bebauungsplan in Originalgröße (DIN A0) sowie die Fachdokumente (Anlage 7 bis 12) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein