Beschlussentwurf:
I. Im ersten Halbjahr 2011 werden folgende städtische Zuschüsse, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/ oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt:
1. L.I.K.K. Lev. Initiative für
Kunst und Kultur e.V.
Städtepartnerprojekt: Musikeraustausch 4.500,00
€ B
2. MGV Loreley
Leverkusen-Schlebusch e.V.
Konzerte zum 125-jährigen Bestehen 450,00 € III
Haus der Jugend Opladen
3. Brennpunkt – Jam 600,00 € II
4. Hip Hop – Mobil 200,00 € II
5. Kids Live 500,00 € II
6. Karneval trifft Kabarett e.V.
Leverkusens Kleinste Sitzung 1.700,00 € B
7. Galerie Zettel’s Traum
Eine Stunde in Zettel’s Traum 0,00 € B
8. Filmclub Leverkusen e.V. 500,00 € B
Fremdsprachige Filme in Originalfassung
9. matchboxtheater
Coronado 0,00 € B
10. Seniorentheater „Die
Silberdisteln“ 2.125,00 € B*
Und kein bisschen leise*
11. Studiobühne Leverkusen e.V.
Dokumentation 25 Jahre Studiobühne 0,00 € B
12. Tanztheater Schlebusch im
STV 1881 e.V.
Sehnsucht 1.000,00 € III
13. Landsmannschaft Ost- u.
Westpreußen
Kreisgruppe Leverkusen, Kulturarbeit mit Kulturgruppen 210,00 € B
14. Opladener Geschichtsverein
von 1979 e.V.
Leverkusen in der Franzosenzeit 450,00 € II
15. Landsmannschaft Schlesien
Kreisgruppe Leverkusen
Ausstellung Schlesische Städtebilder 200,00 € B
16. Landsmannschaft Schlesien
Kreisgruppe Leverkusen
Fest 60 Jahre Schlesier in Leverkusen 150,00 € B
(mit Lesung und Tanz)
17. Kulturförderverein
Leverkusen e.V.
Szene OP 450,00 € II
Offene Bühne im Pentagon
18. Stadtgeschichtliche
Vereinigung 0,00 € B
Jubiläumsfest im Spiegelsaal
19. Förder- und Trägerverein
freie Jugend- und Kulturzentren
Coldplay* 700,00 € B*
20. Industriemuseum
Freudenthaler Sensenhammer
Szenische Lesung: Empfänger unbekannt 800,00 € B
21. Kulturzentrum Alisa
Kindertheater, Konzerte, Film 450,00 € B
22. Bergischer Geschichtsverein,
Abt. Leverkusen-Niederwupper
Buch 0,00 € B
23. Pro(st) Jazz e.V.
Jazz in der Kneipe 290,00
€ I
24. Junges Theater Leverkusen
Inscena Woyzeck 1.400,00 € B
25. Leverkusener Kabarett- und
Kleinkunstkomitee
Kabarett und Tanz in den Mai 2.000,00 € B
26. Anna-Carolin Weber
FATZER USW. 0,00 € B
27. Haus der Stadtgeschichte
Erstellung eines Internetauftritts 450,00 € B
Gesamt 19.125,00 €
Zusagen 2. Halbjahr für ganzjährige Projekte 2825,00 €
Summe 21.950,00 €
* ganzjähriges Projekt. Die Jury hat die gleiche Summe für das zweite Halbjahr reserviert. Zusage erfolgt für das ganze Jahr.
II. Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 der KSL veranschlagt. (Rückstellung)
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Am 4. Oktober 2010 befand die Jury über insgesamt 27 eingegangene Anträge. Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Meike Utke, Koordinationsbüro Regionale Kulturpolitik Bergisches Land; Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten); Britta Reinhardt, gewählte Vertreterin der Freien Szene (Bildende Kunst); Anke Spiegel, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev. Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied der Stimme.
Im Folgenden wird die Begründung der Jury für die Bewilligung oder Ablehnung der Anträge wiedergegeben. Bewilligung oder Ablehnung erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien.
1.
L.I.K.K. Lev. Initiative für Kunst und Kultur e.V.
Städtepartnerprojekt: Musikeraustausch 4.500,00
€ B
Veranstaltungsort: Lindenhof, Manfort oder Forum, Wiesdorf
Neben zwei Bands aus Leverkusen wird möglichst jeweils eine Band aus den Partnerstädten Bracknell, Ljubljana, Oulu, Ratibor, Schwedt und Villeneuve d’Ascq zum gemeinsamen Konzert und zu Kennenlern-Aktivitäten nach Leverkusen eingeladen. Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Als mehrjähriges Projekt, das sich dynamisch entwickelt, wird es bevorzugt behandelt.
2.
MGV Loreley Leverkusen-Schlebusch e.V.
Konzerte im 125-jährigen Jubiläumsjahr 450,00
€ III
Veranstaltungsort: St. Andreas und F-v.-Stein Gym., Schlebusch
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist pauschalisiert, daher ist die Kostenplanung für die einzelnen Aktivitäten nicht nachvollziehbar. Nicht alle Veranstaltungen finden im ersten Halbjahr statt, es ist nicht zu ersehen, ob alle der geplanten Aktivitäten öffentlich sind. Da in diesem Jahr zum ersten Mal nach den neuen Förderrichtlinien beantragt wird, erhält der Antragsteller – so wie jeder andere im Folgenden genannte Antragsteller und jede Antragstellerin, dessen/deren Kostenplanung unvollständig oder ganz bzw. in Teilen nicht nachvollziehbar ist – 10 Prozent des Höchstförderbetrages, höchstens aber die beantragte Summe. Zukünftig werden nur einwandfrei nachvollziehbare Anträge bewilligt.
Haus
der Jugend Opladen
3. Brennpunkt-Jam 600,00
€ II
Veranstaltungsort: Haus der Jugend, Opladen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen.
4.
Hip Hop-Mobil 200,00
€ II
Veranstaltungsorte: diverse im Stadtgebiet
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen.
5.
Kids Live 500,00
€ II
Veranstaltungsort: Haus der Jugend, Opladen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen.
6.
Karneval trifft Kabarett e.V.
Leverkusens Kleinste Sitzung 1.700,00
€ B
Veranstaltungsort: Kulturausbesserungswerk (KAW), Quettingen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Kostenplan: Ehrenamtliche Leistungen werden in Abzug gebracht. Das Projekt wird mit dem Restbetrag gefördert.
7.
Galerie Zettel’s Traum
Eine Stunde in Zettel’s Traum 0,00
€ B
Veranstaltungsort: Galerie Zettel’s Traum, Opladen
Laut Förderrichtlinien ist der Antragsteller (Galerie Zettel’s Traum) als privatwirtschaftliches Unternehmen nicht förderfähig.
8.
Filmclub Leverkusen e.V. 500,00
B
Fremdsprachige Filme in Originalfassung
Veranstaltungsort: Forum, Wiesdorf
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen.
9.
matchboxtheater
Coronado 0,00
€ B
Veranstaltungsort: matchboxtheater, Hitdorf
Werden nicht förderfähige Kosten im Kostenplan in Abzug gebracht, entsteht kein Defizit.
10.
Seniorentheater „Die Silberdisteln“
Und kein bisschen leise 2.125,00
€ B
Veranstaltungsort: Altentagesstätte - Lützenkirchen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen. Das Projekt wird für das Gesamtjahr bewilligt.
11.
Studiobühne Leverkusen e.V.
Dokumentation 25 Jahre Studiobühne 0,00
€ B
Das Projekt ist nicht förderfähig, da es bereits in 2010 umgesetzt und abgeschlossen wurde.
12.
Tanztheater Schlebusch im STV 1881 e.V.
Sehnsucht 1.000,00
€ III
Veranstaltungsort: Forum, Wiesdorf
Das
Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Nach den Förderrichtlinien
vom 14.12.2009, Punkt 2, wird dieses Projekt bereits im Rahmen des Festivals
„Freispiel“ gefördert (Organisation vernetzter Projekte durch das Kulturbüro, Hilfe bei Werbung
und Öffentlichkeitsarbeit). Daher wird der Förderbetrag auf 1.000,00 €
begrenzt.
13.
Landsmannschaft Ost- u. Westpreußen Kreisgruppe Leverkusen
Kulturarbeit mit Kulturgruppen 210,00
€ B
Veranstaltungsort: Haus Ratibor, Alkenrath
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Die Kostenplanung ist nachvollziehbar. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Projekten niedrigeren Relevanz für die Leverkusener Kulturszene wird dem Antrag nicht in voller Höhe entsprochen.
14.
Opladener Geschichtsverein von 1979 e.V.
Leverkusen in der Franzosenzeit 450,00 € II
Veranstaltungsort: Villa Römer – Haus der Stadtgeschichte, Opladen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Die Kostenplanung ist nur teilweise nachvollziehbar. Der Antragsteller erhält 10 Prozent des Höchstförderbetrages. Zukünftig werden nur einwandfrei nachvollziehbare Anträge bewilligt.
15.
Landsmannschaft Schlesien, Kreisgruppe Leverkusen
Ausstellung Schlesische Städtebilder 200,00
€ B
Veranstaltungsort: Haus Ratibor, Alkenrath
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Die Kostenplanung ist nachvollziehbar. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Projekten niedrigeren Relevanz für die Leverkusener Kulturszene wird dem Antrag nicht in voller Höhe entsprochen.
16.
Landsmannschaft Schlesien, Kreisgruppe Leverkusen
Fest 60 Jahre Schlesier in Leverkusen 150,00
€ B
(mit Lesung und Tanz)
Veranstaltungsort: Ev. Johanniskirche, Manfort
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Die Kostenplanung ist nachvollziehbar. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Projekten niedrigeren Relevanz für die Leverkusener Kulturszene wird dem Antrag nicht in voller Höhe entsprochen.
17.
Kulturförderverein Leverkusen e.V. Szene OP
Offene Bühne im Pentagon 450,00
€ II
Veranstaltungsort: Pentagon, Opladen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Die Kostenplanung ist nicht nachvollziehbar. Eine Projektbeschreibung fehlt. Der Antragsteller erhält 10 Prozent des Höchstförderbetrages. Zukünftig werden nur einwandfrei nachvollziehbare Anträge bewilligt.
18.
Stadtgeschichtliche Vereinigung
Jubiläumsfest im Spiegelsaal 0,00
€ B
Veranstaltungsort: Schloss Morsbroich, Alkenrath
Es handelt sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung, die laut Kulturförderrichtlinien von der Bezuschussung ausgenommen ist.
19.
Förder- und Trägerverein freie Jugend- und Kulturzentren
Coldplay 700,00
€ B
Veranstaltungsort: Café im Kulturausbesserungswerk, Quettingen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen. Das Projekt wird für das Gesamtjahr bewilligt.
20.
Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer
Szenische Lesung: Empfänger unbekannt
800,00 € B
Veranstaltungsort: Sensenhammer, Schlebusch
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen.
21.
Kulturzentrum Alisa
Kindertheater, Konzerte, Film 450,00
€ B
Veranstaltungsorte: Forum, Wiesdorf, Villa Wuppermann, Schlebusch
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Die Kostenplanung ist nicht nachvollziehbar. Eine Projektbeschreibung fehlt. Der Antragsteller erhält 10 Prozent des Höchstförderbetrages. Zukünftig werden nur einwandfrei nachvollziehbare Anträge bewilligt.
22.
Bergischer Geschichtsverein
Abt. Leverkusen-Niederwupper 0,00
€ B
Buch
Das Projekt ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Die Kostenplanung ist nicht nachvollziehbar. Der Antrag kann nicht beurteilt werden.
23. Pro(st) Jazz e.V.
Jazz in der Kneipe 290,
00 € I
Veranstaltungsort: Notenschlüssel, Wiesdorf
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen.
24.
Junges Theater Leverkusen
Inscena Woyzeck 1.400,00
€ B
Veranstaltungsorte: diverse Schulen im Stadtgebiet
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Dem Antrag wird voll entsprochen.
25.
Leverkusener Kabarett- und Kleinkunstkomitee
Kabarett und Tanz in den Mai 2.000,00
€ B
Veranstaltungsort: Kulturausbesserungswerk, Quettingen
Das Projekt entspricht inhaltlich den Förderkriterien. Der Antrag ist nachvollziehbar. Aufgrund der Vielzahl der Anträge wird die Fördersumme auf 2.000,00 € begrenzt.
26.
Anna-Carolin Weber
FATZER USW. (Tanz) 0,00
€ B
Veranstaltungsorte: diverse in Köln und Leverkusen
Der Antrag ist unvollständig, die Kostenplanung nicht nachvollziehbar. Der Antrag entspricht inhaltlich nicht in allen Punkten den Förderkriterien. Zwei der drei geplanten Aufführungen finden in Köln statt. Die dritte Vorstellung findet zwar in Leverkusen statt, wird jedoch im Rahmen des Festivals „Freispiel“ bereits gefördert. Dem Antrag kann daher nicht entsprochen werden.
27.
Haus der Stadtgeschichte
Erstellung eines Internetauftritts 450,00
€ B
Es ist sinnvoll, dass eine so wichtige und große kulturelle Einrichtung wie das Haus der Stadtgeschichte einen Internetauftritt erhält, um für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbar zu sein. Die Ersterstellung des Auftritts wird gefördert.
Die KSL bittet um Zustimmung.
Die
Jury empfiehlt zudem, die Kulturförderrichtlinien um folgenden Punkt zu
erweitern:
„Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Logo der KulturStadtLev auf den
Projekt-Werbemitteln verwendet wird.“
Hierzu wird die KSL eine gesonderte Vorlage erstellen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 729/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Frau Spiegel, Leiterin KSL-Kulturbüro, 406 4170
Zuschüsse für kulturelle Projekte im 1. Halbjahr 2011 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Konto 200100– „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ im Wirtschaftplan KSL:
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ausgabe von 21.950,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine, einmalige Zuschussgewährung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Im Zuge der Beratungen zu den neuen Kulturförderrichtlinien wurde beschlossen, den Ansatz für die Förderung kultureller Projekte im Wirtschaftjahr 2010 nicht auszugeben, sondern per Rückstellung nach 2011 zu übertragen.