Betreff
Forstwirtschaftsplan 2011
Vorlage
0730/2010
Aktenzeichen
322-13-05-13-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Den im Forstwirtschaftsplan 2011 aufgeführten und von der Unteren Forstbehörde durchzuführenden Arbeiten wird zugestimmt.

2.      Die Bezirksvertretungen I, II und III nehmen den Forstwirtschaftsplan 2011 im Wege der Anhörung zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Mues

(In Vertretung für Dez. III)

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen / Leverkusen, wirtschaftlicher Verein. Die Bewirtschaftung der im städtischen Eigentum befindlichen Waldbestände wurde durch den Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag auf das Regionalforstamt Bergisches Land, Untere Forstbehörde übertragen.

 

Auf der Grundlage des zur Zeit geltenden Forsteinrichtungswerkes (10-jährige forstliche Betriebsplanung) hat die Untere Forstbehörde die 2011 durchzuführenden Bewirtschaftungsmaßnahmen geplant und der Stadt in Form des beigefügten Forstwirtschaftsplanes zur Genehmigung vorgelegt.

Weitere Auskünfte und Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen werden auf Wunsch in der Sitzung durch Herrn Forstamtmann Zimmermann vom Regionalforstamt Bergisches Land erteilt.

Nach diesem Bewirtschaftungsplan sind folgende Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2011 vorgesehen:

 

Erträge:

 

Zuweisung Land für forstliche Maßnahmen                                                            € 13.500

 

Verkaufserlöse                                                                                                          € 2.500

 

 

Aufwendungen:

 

Aufforstungen                                                                                                            € 10.000

 

Unterhaltungskosten                                                                                     € 30.400

 

Als größte Position bei den Unterhaltungskosten schlägt in diesem Jahr der Wegeausbau in Neuenkamp zu Buche. Aufgrund der Topografie (feuchte Senke) befindet sich der viel genutzte Wanderweg in einem sehr schlechten Zustand. Um eine gefahrlose Nutzung sicherzustellen sind umfangreichere Arbeiten erforderlich. Die Arbeiten werden nur in der geplanten Art und Weise vorgenommen, wenn der erwartete Landeszuschuss gewährt wird.

Parallel zum Wanderweg soll aus Mitteln der Reitabgabe eine Reitspur angelegt werden, um das unzulässige Reiten auf dem Wanderweg zu verhindern.

 

Die Einzelaufstellung der Ausgaben sowie die Hiebsorte und einzelne Kulturmaßnahmen sind in der Anlage aufgeführt.

 

Das schriftliche Einverständnis der Verwaltung zum Forstwirtschaftsplan 2011 wird nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt erklärt. Der Beirat für Natur und Landschaft diskutiert die vorliegende Planung in der Sitzung am 02.11.10.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0730/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner: Frau Arand / Fachbereich 32 / Telefon: 3240

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Verpflichtung zur Waldunterhaltung ergibt sich als gesetzliche Aufgabe aus §§32,33 Landesforstgesetz NRW.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung unter 320014050101/140501/1405.

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

Die Summe der Aufwendungen für die Waldunterhaltung ist seit Jahren in der Höhe unverändert.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

Keine.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)