Betreff
Neufassung Benutzungsordnung KSL-Stadtarchiv
Vorlage
0732/2010
Aktenzeichen
KSL-414-10-01
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Benutzungsordnung für KulturStadtLev – Teilbetrieb Stadtarchiv wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 

gezeichnet:

Häusler                                                           Adomat

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Landtag des Landes Nordrhein – Westfalen hat am 9. März 2010 das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivsguts im Lande Nordrhein - Westfalen (Archivgesetz Nordrhein – Westfalen  - ArchivG – NRW) beschlossen. Dieses macht eine Neufassung der Benutzungsordnung des Stadtarchivs vom 3. Dezember 2002 erforderlich.

 

Folgende Paragraphen der Benutzungsordnung enthalten wesentliche Änderungen auf der Grundlage dieses Gesetzes:

 

-        § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 (differenziertere Aufgabenbeschreibungen)

-        § 3 (grundsätzliche Unveräußerlichkeit von Archivgut, grundsätzliche Erhaltung des Archivgutes in seiner Entstehungsform)

-        § 4 Abs. 1 (Wegfall des bisher geforderten Nachweises eines berechtigten Interesses für die Archivnutzung, d. h. grundsätzliche Zugänglichkeit für jedermann)

-        § 7 (Änderung von Sperrfristen vor allem für Archivgut, das sich seiner Zweckbestimmung oder seinem wesentlichen Inhalt nach auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht).