Betreff
Änderung der Vereinbarung zwischen Stadt Leverkusen und TBL über die Zahlung des pauschalen Leistungsentgeltes
Vorlage
0734/2010
Aktenzeichen
201-01-34-02-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Dem in der Anlage dieser Vorlage beigefügten Vertrag wird zugestimmt. Soweit formelle Änderungen des Vertragswerkes – die den materiellen Gehalt nicht berühren – erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Zustimmung.

 

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zukünftig Vereinbarungen mit der TBL über die Höhe des jährlichen Leistungsentgeltes nach Maßgabe der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung abzuschließen.

 

gezeichnet:   

Buchhorn                                Häusler          

 

Begründung:

 

Zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen am 02.04.2009 (Vorlage Nr. R 1554/16. TA) wurde die Verwaltung beauftragt, das Leistungsentgelt für die TBL um einen Betrag von 500.000 € für das Jahr 2009 zu kürzen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde daraufhin abgeschlossen und das Leistungsentgelt für 2009 gekürzt. Die Vereinbarung war jedoch lediglich auf das Jahr 2009 begrenzt.

 

Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Finanzsituation der Stadt hat die Bezirksregierung in ihrer Verfügung vom 26.07.2010 zum Haushalt der Stadt Leverkusen eine Kürzung der Stadtpauschale der TBL von 500.000 € vorgeschlagen, falls nicht an anderer Stelle diese Mittel kompensiert werden können.

Dieser Vorschlag ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass den TBL zum 01.01.2010 der Hochwasserschutz am Rhein ohne Gegenleistung übertragen wurde mit der Zusage, dass wegen der daraus resultierenden Zusatzbelastung in Höhe von 450.000 € bis 500.000 € keine weitere Kürzung der Stadtpauschale erfolgen sollte.

Diese finanziellen Auswirkungen sind jedoch in 2010 noch nicht finanzwirksam geworden.

 

Zur Umsetzung der  demnach vorgesehenen Kürzung von 500.000 € in 2010 ist nun der Abschluss einer Vereinbarung notwendig, da der TBL gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und der Anstalt des öffentlichen Rechts, Technische Betriebe der Stadt Leverkusen, ursprünglich ein grundsätzlicher Anspruch auf Zahlung eines Leistungsentgeltes in Höhe von 6.000.000 € p. a. zugebilligt wurde.

 

 

Zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:

 

Nach den vorliegenden Haushaltsdaten  kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Frage von Kürzungen des Leistungsentgeltes der TBL zukünftig im Rahmen der Haushaltsplanungen erneut zur Diskussion steht.

Bei der Abwägung der Belastbarkeit der TBL muss allerdings berücksichtigt werden, dass die TBL bereits eine Schuldenübertragung in Höhe von 30 Mio. € zu schultern haben, die bis 2011 steigende Belastungen nach sich zieht.

 

Die Zusatzbelastung durch die bisherigen pauschalen Kürzungen in Höhe von 500.000 € und die Zuweisung weiterer Aufgaben ohne Kostenerstattung über den Hochwasserschutz hinaus sind ebenfalls wesentliche Aspekte, die bei der weiteren Kürzungsdiskussion zu berücksichtigen sind. Es sollte sichergestellt sein, dass wenigstens die städtischen Anteile aus den Gebühren im Rahmen der Stadtpauschale erstattet werden.

Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, zukünftig auf der Basis der Beschlüsse des Rates zu den jeweiligen Haushaltssatzungen die sich hieraus möglicherweise ergebenden Vereinbarungen mit den Technischen Betrieben ohne gesonderten Ratsbeschluss abzuschließen.

 

Eine analoge Vorlage wird dem Verwaltungsrat der TBL ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0734/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB 20 / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Kürzung des Leistungsentgeltes für die TBL AöR

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 525530, Produkt 110601, Innenauftrag 970011060101

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Mit der Vorlage wird eine Kürzung des Leistungsentgeltes für die TBL AöR in Höhe von 500 T€ für 2010 umgesetzt.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Weitere Maßnahmen können vor dem Hintergrund der Haushaltssituation nicht ausgeschlossen werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine Gebührenauswirkungen, da keine Gebühren relevanten Leistungen tangiert sind

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme ist ein Beschluss noch im Jahr 2010 notwendig. Dies ist nur gewährleistet, wenn die Vorlage in der nächst erreichbaren Ratssitzung am 06.12.2010 beraten wird.