Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW - Neubau von Kindertageseinrichtungen durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
Vorlage
0746/2010
Aktenzeichen
201-ge/Dez. II-wen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Mitgliedern in den Organen der WGL wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung nach Maßgabe der Begründung erteilt.

 

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der Begründung Mietverträge abschließen zu dürfen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 10.05.2010 mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass die Stadt Leverkusen ihr Beteiligungsunternehmen WGL im Rahmen eines „Lebenszyklusmodells“ mit der Komplettumsetzung der erforderlichen Neubauten, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag zur Bereitstellung von U3-Betreuungsplätzen ergeben, einschließlich der Sicherstellung der Finanzierung sowie der Gebäudewirtschaft beauftragt. Die Stadt Leverkusen wird die so bereit gestellten Einrichtungen über einen wirtschaftlichen Zeitraum anmieten.

 

Zugleich wurde die Fachverwaltung beauftragt, umgehend die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, was insbesondere die Klärung der Standorte und die Ausge-staltung der Einrichtungen in Bezug auf die Anzahl der Plätze im Hinblick auf Investitions- und Betriebskosten betrifft.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der WGL haben in ihren Sitzungen am 07.06. und 15.06.2010 Kenntnis von der Beschlusslage erhalten und sich unter dem Vorbehalt einer förmlichen Weisung zu einer abschnittsweisen Beauftragung entschlossen. Die förmliche Weisung sollte in der Sitzung des Rates am 12.07.2010 erfolgen.

 

Im Vorfeld der Sitzung des Rates am 12.07.2010 hat die Fraktion BÜRGERLISTE e.V. eine Eingabe -mit Datum 02.07.2010- bei der Bezirksregierung Köln gegen die beabsichtigte Umsetzung eingereicht. Die Bezirksregierung hat hierzu mit Schreiben vom 07.07.2010 mitgeteilt, dass hier zunächst ein Fachgespräch zwischen Kommunalaufsicht und Stadt Leverkusen erforderlich ist und aufgrund der zeitlichen Nähe zur Ratssitzung darum gebeten zunächst keine weiteren Gremienbeschlüsse zu fassen. Aufgrund dessen wurde die Vorlage Nr. R 0567/2010 von der Tagesordnung des Rates am 12.07.2010 genommen.

 

Im Rahmen des Fachgesprächs mit der Kommunalaufsicht wurde insbesondere nochmals klar gestellt, dass die WGL keine finanziellen Konsequenzen/Belastungen durch die Aufgabenübertragung zu erwarten hat (Ergebnisneutralität) und die Maßnahmenrealisierung seitens der WGL durch eine 100 %ige Fremdkapitalaufnahme erfolgt. Eine Veränderung des Banken-Ratings ist nicht zu befürchten. Darüber hinaus wurde verdeutlicht, dass die Stadt Leverkusen und/oder freie Träger nach Fertigstellung ein typisches Mietverhältnis mit der WGL eingehen.

 

Die Einstellung des erforderlichen pädagogischen Personals sowie die Vermittlung der pädagogischen Inhalte der Tageseinrichtungen werden nach wie vor durch die Stadt/freien Träger als Träger der Einrichtungen wahrgenommen.

 

Das abschließende Ergebnis der Prüfung durch die Bezirksregierung wurde dem Oberbürgermeister, gleichzeitig als Beantwortung der Eingabe der Fraktion BÜRGERLISTE e.V. am 26.07.2010 mitgeteilt. Hiernach lautet das Urteil der Bezirksregierung, dass kein Rechtsverstoß vorliegt, welcher ein kommunalaufsichtliches Einschreiten erforderlich macht.

 

Insofern kann die Verwaltung nunmehr nach abschließender Prüfung des Sachverhaltes durch die Bezirksregierung Köln der Bitte der Gremien der WGL mit dieser Vorlage  nachkommen.

 

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Verwaltung über die Regierungspräsidentin in Köln als auch über das Innenministerium NRW einen zweckgebundenen Sonderkreditrahmen für die Realisierung des U3-Ausbaus initiiert hat.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0746/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Geiser/Fachbereich Finanzen/Tel. 406-2000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau der Kleinkinderbetreuung im Bereich der Kinder unter 3 Jahre.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Anmietung:

Produkt 017001, Produktgruppe 0170

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

2010 und 2011: Ansatz jeweils  0 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

2012:          Ansatz                436.600 €

2013/2014: Ansatz jeweils 1.047.600 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die tatsächliche Belastung des Haushalts der Stadt Leverkusen ab dem Jahr 2012 ist vor dem Hintergrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes in Münster vom 12.10.2010 -wegen des verfassungsrechtlich zu beachtenden Konnexitätsprinzips bei der Finanzierung der U3-Betreuung- offen. Die Umsetzung des Urteils durch das Land Nordrhein-Westfalen und die sich daraus ergebenden positiven Deckungsbeiträge für die Stadt Leverkusen bleiben abzuwarten, ohne dass sich der Realisierungsweg über die WGL ändert.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Gespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem Innenministerium NRW konnten erst im Oktober zum Abschluss gebracht werden, so dass die Verwaltung bittet, die Vorlage im jetzigen Turnus zu beraten.