Beschlussentwurf:

 

1.      Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Hinweis auf Anlagen 1 – 5)

 

2.      Die Satzung wird in der als Anlage 7 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                    Häusler                       Mues

 

Begründung:

 

Aufgrund

 

a.)   der Entwicklung der Bemessungsgrundlagen sowie des Betriebsabschlusses 2009,

b.)   der Kostenprognosen 2010 und 2011

c.)    eines Vergleiches der Freizeitwertanteile/öffentlichen Grünanteile in anderen Städten

 

schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze den Entwicklungen (Hinweis auf Anlage 3, Blatt 3 und Anlage 5) anzupassen.

 

Allgemeine Erläuterungen

 

Als ursächlich für die Erhöhung der Gebührensätze der Grabstellengebühren sind vor allem zwei Punkte zu nennen:

a) die Reduzierung des öffentlichen Grünanteils von 19,3 % auf 15 %, die sich mit einem Betrag von rd. 102.000 Euro auswirkt

b) ein Verlustvortrag aus dem Jahr 2009 in Höhe von rd. 69.000 Euro

 

Beeinflusst wurden und werden die Gebühren u. a. auch durch veränderte bzw. genauere Auswertungsmöglichkeiten in der Folge der Einführung des NKF, ohne dass diese Einflüsse hier genauer beziffert werden könnten.

 

Die Höhe der Grabstellengebühren kann von der Verwaltung ansonsten nicht mehr wesentlich beeinflusst werden. Inaktive Reserveflächen sowie sonstige nicht unmittelbar dem Bestattungsbetrieb dienende Flächen und Einrichtungen wurden bereits aus den Berechnungsgrundlagen entfernt.

 

Lässt man die Höhe des öffentlichen Grünanteils außer Betracht, sind für die Entwicklung der Grabstellengebühren vor allem die Veränderungen im Bestattungs-

verhalten wie z. B.:

-Verhältnis von Erd- zu Urnenbestattungen,

-Anzahl der Einäscherungen (u. a. im Ausland) ohne Rückführung der Asche nach Leverkusen,

-Anteil der Neuerwerbe gegenüber der Weiternutzung/Verlängerung vorhandener Gräber,

-Anzahl der Bestattungen auf den konfessionellen Friedhöfen bzw. in den konfessionellen Kolumbarien

sowie die Anzahl der Bestattungen insgesamt ausschlaggebend.

 

Bei der vergleichsweise geringen Fallzahl von nur 1400 bis 1500 Bestattungen pro Jahr machen sich schon Veränderungen im niedrigen zweistelligen Bereich deutlich bemerkbar.

 

Gleichzeitig muss die vorhandene Infrastruktur, unabhängig von diesen Entwicklungen, komplett unterhalten werden. Durch bisherigen und zukünftigen Personalabbau versucht die Verwaltung die Unterhaltungskosten der Infrastruktur zu senken, was sich allerdings auf Dauer zwangsläufig durch niedrigere Pflegestandards in der Rahmenanlage und im Wegenetz bemerkbar macht.

 

Die Gebührenentwicklung sieht bei den Grabstellengebühren in vielen Gemeinden noch deutlich dramatischer aus. Eine Nachbargemeinde musste einzelne Gebühren in 2010 um über 30 % anheben.

 

Nach Einschätzung der Friedhofsverwaltung zeichnet sich allerdings ab, dass sich verschiedene rasante Entwicklungen der letzten 10 – 15 Jahre langsam abschwächen werden. So könnte sich der Anteil der Urnenbestattungen, der in Leverkusen früher bei 15 % lag und inzwischen die 60-%-Marke überschritten hat, in absehbarer Zeit auf hohem Niveau stabilisieren.

 

Die seit 2010 auf dem Friedhof Reuschenberg eingeführte Möglichkeit der Bestattung von Personen, die nicht aus Leverkusen kommen, hat sich bereits positiv bemerkbar gemacht. Die vorsichtige Prognose von fünf anonymen, „auswärtigen“ Bestattungen konnte bereits im Herbst dieses Jahres überschritten und somit echte zusätzliche Einnahmen in Höhe von rd. 6.500 Euro generiert werden.

 

Insgesamt beobachtet die Verwaltung die Entwicklungen sehr aufmerksam und steht, z. B. über Vergleichsringe, in engem Kontakt zu anderen Kommunen.

 

Die geringfügige Erhöhung der Bestattungsgebühren begründet sich mit dem Einsatz des Gebührenüberschusses aus dem Jahr 2008 in Höhe von rd. 53.000 Euro, wodurch die (u. a. beruhend auf Empfehlungen des dt. Städtetages) für 2011 prognostizierten Personal- und Sachkostensteigerungen weitgehend aufgefangen werden konnten. Die Reduzierung des öffentlichen Grünanteils hat auf die Bestattungsgebühren, also die eigentlichen Serviceleistungen des Friedhofsbetriebes, keinen Einfluss.

 

Die absolute und prozentuale Entwicklung der Bestattungsgebühren von 2010 auf 2011 wurde in Form von beispielhaften Berechnungen in der Anlage 11 zusammengestellt.

 

 

Gebührenberechnung

 

1.    Allgemeine Kostenschätzungen

 

Die Personalkosten wurden von 2009 nach 2010 mit 3,5 % und von 2010 nach 2011 mit 1 % hochgerechnet.

 

Die Sachkosten wurden von 2009 nach 2010 mit 0,0 % und von 2010 nach 2011 mit 1 % hochgerechnet.

 

 

2.        Fallzahlen

 

Für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 wurden bei den Bestattungsgebühren die Fallzahlen des Jahres 2009 zugrunde gelegt. Hierdurch wird erreicht, dass die Kosten der einzelnen Bestattung ermittelt werden und darauf aufbauend die prognostizierten Kostensteigerungen eingerechnet werden können. Bei den Grabstellengebühren wurden ebenfalls die  Fallzahlen 2009 zugrunde gelegt.

 

 

3.    Grabstellengebühren

 

3.1  Allgemeines

 

Durch die Grabstellengebühren soll das zur Verfügung stellen von Grabflächen abgegolten werden.

 

In die Gebührenkalkulation fließen insbesondere folgende Kostenarten ein:

 

-         Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für das Anlagevermögen

-         Anlage und Unterhaltung des Wegenetzes (anteilige Kosten)

-         Personalkosten für Grabfelderschließungen, Pflege und Unterhaltung

-         Verwaltungskostenanteile

 

3.2     Gebührenmaßstab

 

Als Gebührenmaßstab gilt folgende Rechenformel:

 

           (Nutzungsdauer  x  Bruttograbfläche)

        + (Nutzungsdauer  x  Fallzahl)

        = Gebührenmaßstab

 

(nähere Erläuterung unter Ziffer 3.4).

 

Bei den anonymen Gräbern werden zusätzlich Pflegekosten berücksichtigt.

 

           Elemente des Gebührenmaßstabes:

 

-      Bruttograbfläche

 

Hierunter wird die Grabfläche bestehend aus

- Grabbeet

- Wegeanteile

- ggf. Fundamentstreifen

- ggf. Hinterpflanzung

verstanden.

 

-      Ruhezeiten/Nutzungsdauer

 

Die Ruhezeiten richten sich nach den Bodenbeschaffenheiten der Friedhöfe und sind durch die Friedhofssatzung (§ 11) bestimmt.

Das Nutzungsrecht kann bei Wahlgräbern, Wahlgräbern in besonderer Lage, Sondergrabstätten und Kolumbarien für die volle Ruhezeit oder anteilige Ruhezeiten erworben werden. Bei Reihengräbern und anonymen Gräbern endet das Nutzungsrecht stets mit dem Ablauf der Ruhezeit; eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

 

-      Fallzahlen

 

Es handelt sich hierbei um die Anzahl der Jahre für Grabneuerwerbe und die Verlängerung von Nutzungsrechten in Jahren.

 

 

3.3     Anteil öffentliches Grün

 

Beim Bau und Betrieb städtischer Friedhöfe handelt sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entstehen gebührenrelevante und nicht gebührenrelevante Aufwendungen.

 

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen sollen die Gebühren für öffentliche Einrichtungen grundsätzlich kostendeckend kalkuliert werden. Hinsichtlich der Grabstellenkosten ist jedoch ein öffentlicher Anteil (sog. Anteil "öffentliches Grün") auszugliedern, da die Friedhofsanlagen neben Bestattungszwecken auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wird der öffentliche Grünanteil auf     15 % festgesetzt.

 

 

 

3.4.     Ermittlung der Gebührensätze

 

Die Gebührensätze ergeben sich im Prinzip aus folgender Rechenformel:

 

ansatzfähige Kosten  /  Fallzahl  =  Gebührensatz

 

Die Kosten werden wie folgt verursachungsgerecht zugeordnet:

 

           a)    Die Kosten, die vorwiegend unabhängig von der Größe der Grabflächen anfallen, werden gleichgewichtig auf alle Fälle verteilt. Hierzu zählen u.a. die Betriebsleitungs- und Verwaltungskosten sowie 30 % von den meisten Kostenarten (Hinweis auf Anlage 1, Blatt 3 bis 5).

 

b)    Die Kosten, deren Höhe vorwiegend von der Größe der Grabflächen abhängig sind, werden den Flächenanteilen verteilt. Zu nennen sind hier u.a. die Umlage Grabfelderschließung sowie 70 % von den meisten Kostenarten (Hinweis auf Anlage 1, Blatt 1 und 2).

 

c)      Bei den anonymen Gräbern, dem Gemeinschaftshain und dem Ruhegarten fließen zusätzlich Kosten für die Pflege der Grabfelder ein.

 

d)     Bei den Kolumbarien und dem Ruhegarten fallen des Weiteren kalkulatorische Kosten an.

 

 

3.5.   Vergleich der wichtigsten Grabstellengebühren:

 

Grabstelle                  Gebühren-                Gebühren-    Differenz       Änderung

                                       satz alt                      satz neu                               in %       

 

Erdreihengrab             53,62 €                       59,17 €           5,55 €            10,35 %

 

Erdwahlgrab                72,63 €                       79,88 €           7,25 €              9,98 %

 

Urnenreihengrab         39,42 €                       43,71 €           4,29 €            10,88 %

 

Urnenwahlgrab 56,68 €                      62,50 €           5,82 €            10,27 %

 

Alle Grabstellengebühren sind in Anlage 3, Blatt 3 dargestellt.

 

 

4.         Bestattungsgebühren/Gebühren für sonstige Leistungen auf Friedhöfen

 

4.1.     Allgemeines

 

Die Bestattungsgebühren werden für die Durchführung von Beisetzungen (insbesondere Ausheben und Schließen der Gräber) erhoben.

 

4.2.     Ermittlung der Gebührensätze

 

Die Gebührensätze errechnen sich - soweit spezifische Kostenermittlungen und Fallzahlen vorliegen – aus folgender Rechenformel:

 

ansatzfähige Kosten  /  Anzahl der Fälle  =  Gebührensatz

 

Beisetzungen für Personen unter 5 Jahre werden als 1/2 Fall berücksichtigt und der ermittelte Gebührensatz halbiert, da für diese Beisetzungen im Vergleich zu den Bestattungen von Personen über 5 Jahre in etwa lediglich der halbe Zeitaufwand erforderlich ist.

 

Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Urnenbeisetzung in Kolumbarien ist im Vergleich zu den anderen Urnenbestattungen geringer, weil der Erdaushub und das spätere Verfüllen des Grabes entfallen.

 

Die unterschiedliche Entwicklung der Bestattungsgebühren basiert vorwiegend darauf, dass der Arbeitsaufwand für die einzelnen Leistungen überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst wurde.

 

 

4.3.     Vergleich der wichtigsten Bestattungsgebühren:

 

Bestattungs-             Gebühren-                Gebühren-    Differenz       Änderung

art                                  satz alt                      satz neu                               in %       

 

Erdbestattung

Reihengrab                 549,74 €                     578,64 €         28,90 €           5,26 %

 

Erdbestattung

Wahlgrab                     671,32 €                     680,28 €           8,96 €           1,33 %

 

Urnenbestattung         131,70 €                     128,59 €         -3,11 €           -2,36 %

 

Urnenbestattung

Kolumbarium                 49,29 €                       51,14 €           1,85 €            3,75 %

 

Alle Bestattungs- und sonstigen Gebühren sind in Anlage 5 dargestellt.

 

 

5.      Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge 2009 (Ergebnis) und 2010

       (Prognose) sowie deren Ausgleich (Hinweis auf Anlage 6)

 

            Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf, mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich nur 2 Jahre.

 

 

Grabstellengebühren:

 

2009

 

Aufgrund zurückgehender Fallzahlen und gestiegenen Personalkosten (insbesondere wegen der Wiederbesetzung einer Facharbeiterstelle und einer, gegenüber 2008, geringeren Anzahl von langfristig erkrankten Mitarbeitern) ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 69.027,94 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen in die Gebührenkalkulation 2011 vorzutragen.

 

2010

 

Es zeichnet sich ein Fehlbetrag in Höhe von ca. 121.000 € ab (insbesondere verursacht durch Fehlbeträge aus Vorjahren).

 

Bestattungs- und sonstige Gebühren:

 

2009

 

Es ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 43.398,63 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss in die Gebührenkalkulation 2012 vorzutragen, da die Gebühren so gesenkt werden können.

 

2010

 

Es zeichnet sich ein Überschuss von ca. 8.800 € ab.

 

 

6. Alternative Darstellung der Gebührenentwicklung

In den Anlagen 8 (analog zu Anlage 2, Blatt 3), 9 (analog zu Anlage 3, Blatt 3) und 10 (analog zur Änderungssatzung Anlage 7) wird informativ die Gebührenentwicklung ohne die Reduzierung des öffentlichen Grünanteils von 19,3 % auf 15 % dargestellt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Kostenprognose Grabstellengebühren 2011
Anlage 2 Blatt 1 - Feststellung d. ansatzfähigen Kosten 2009
Anlage 2 Blatt 2 - Prognose d. ansatzfähigen Kosten 2010
Anlage 2 Blatt 3 - Prognose d. ansatzfähigen Kosten 2011
Anlage 3 Blatt 1 - Ermittlung der Kosten je Grabeinheit 2011 nach Fläche
Anlage 3 Blatt 2 - Ermittlung der Kosten je Grabeinheit 2011 nach Fallzahlen  
Anlage 3 Blatt 3 - Ermittlung der Jahresgebührensätze für Grabstellen 2011
Anlage 4 Blatt 1 und 2 - Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für Bestattungen 2011  
Anlage 4 Blatt 3 - Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Pflegegebühr 2011
Anlage 4 Blatt 4 - Ermittlung d. ansatzfähigen Kosten f. Bestattungen inkl Überschüsse/Fehlbeträge 2011
Anlage 5 Blatt 1-3 - Bestattungsgebühren 2011 Kalkulation
Anlage 6 Blatt 1 - Überschuss/Fehlbetrag 2009 + 2010
Anlage 6 Blatt 2 - Überschuss/Fehlbetrag-Ausgleich 2011
Anlage 7 Gebührensatzung 2011
wie Beschlussentwurf (öff. Anteil 15%)

Anlage 8 analog zu Anlage 2, Blatt 3 –Gebühren ohne Reduzierung öff. Grünanteil-

Anlage 9 analog zu Anlage 3, Blatt 3 – Gebühren ohne Reduzierung öff. Grünanteil-

Anlage 10 analog zu Anlage 7 –Gebührensatzung 2011 o. Reduzierung Grünanteil

Anlage 11 Gebührenvergleich beispielhafte Bestattungen 2010/2011

Anlage 12 Gebührenvergleich Lev – Umland Stand 2010

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  748/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Werbelow, 67, 6750

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festsetzung der Friedhofsgebühren als Pflichtaufgabe.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 131001, Produktgruppe 1310, Sachkonto 432100

(2.596.000 €)

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Alle zuzurechnenden Kosten sind Bestandteil der Kostenkalkulation Friedhofsgebühren.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Gebühren sind kraft Gesetzes kostendeckend zu kalkulieren.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Gebührenfestsetzungen sind nach Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes zu ermitteln.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die erforderlichen Unterlagen erst seit wenigen Tagen vorliegen, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.

Gebührensatzungen sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2011 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2010 erforderlich.