- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen fasst gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachträglich den folgenden Weisungsbeschluss an die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG):
1.
Den
Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 6.559.978,65 €
und einem Jahresfehlbetrag von 527.347,04 € festzustellen,
2.
den
Lagebericht 2020 zu genehmigen,
3.
den
Jahresfehlbetrag von 527.347,04 € auf neue Rechnung vorzutragen,
4.
der Geschäftsführung der LPG für das
Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Dem von der
Geschäftsführung der LPG aufgestellten Jahresabschluss 2020 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH,
Max-Delbrück-Straße 12 - 16, 51377 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt. Gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 lit. c des Gesellschaftsvertrages
der LPG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung der
Geschäftsführung.
Die Gesellschafterversammlung der LPG hat in ihrer Sitzung am 25.10.2021 die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die
beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon:
Herr Schwaab,
Konzernsteuerung/Beteiligungen, 0214/406 - 2245
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2020 der LPG.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z.
B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |