Betreff
Förderantrag der wupsi GmbH zum Förderprogramm des BMVI „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV"
Vorlage
2021/1138
Aktenzeichen
me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.) Der Rat der Stadt Leverkusen unterstützt den Förderantrag der wupsi GmbH zum Förderprogramm des BMVI „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ und stellt die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Eigenmittel in den Jahren 2022 bis 2024 zur Verfügung.

 

2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen über eine Nachbeauftragung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu vergeben.

 

gezeichnet:

                                                               In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                                Molitor                                                  Lünenbach

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 22.03.2021 den folgenden Beschluss (Vorlage Nr. 2021/0394) gefasst:

 

„Die Stadtverwaltung und die wupsi GmbH werden beauftragt, zur Einführung eines On-Demand-Verkehrs im Stadtgebiet Leverkusen im Rahmen von aktuellen Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene Projektskizzen für ein Pilotprojekt zu erarbeiten und bei den zuständigen Stellen einzureichen. Die Stadtverwaltung und die wupsi GmbH werden zusätzlich beauftragt, im Rahmen des aktuellen Förderprogramms Projektskizzen für eine Taktverdichtung der Schnellbuslinien von derzeit 20 Minuten auf 10 Minuten einzureichen.“

 

Parallel wurde im Ausschuss für Verkehr und Bauen des Rheinisch-Bergischen Kreises am 18.02.2021 der folgende, in eine vergleichbare Richtung zielende Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Einführung eines On-Demand-Verkehrs im Gemeindegebiet Odenthal zu erarbeiten, mögliche Förderzugänge zu prüfen und eine Projektskizze für das Modellvorhaben fristgerecht bei den zuständigen Stellen einzureichen.“

 

Auf Basis dieser Beschlüsse haben die Verwaltung bzw. die wupsi GmbH im Frühjahr 2021 abgestimmte Projektskizzen beim Fördervorhaben des Landes NRW „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ und beim Fördervorhaben des Bundes „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ eingereicht. Die Bewerbungen beim Landeswettbewerb waren nicht erfolgreich, dafür konnte aber auf Bundesebene eine Förderzusage erreicht werden.

 

Mehr als 160 Projekte hatten sich auf das Förderprogramm beworben, mit dem Projekte zur Stärkung des ÖPNV unterstützt werden, die durch ein attraktives Angebot nachhaltig die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich reduzieren. Das Projekt der wupsi GmbH wurde als eines von bundesweit 12 Projekten ausgewählt, die gefördert werden sollen. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent. Besonders hervorzuheben ist, dass im Rahmen des Förderprogramms auch Betriebskosten für die Jahre 2022 bis 2024 gefördert werden.

 

Die eingereichte Projektskizze enthält verschiedene Bausteine, die im Bediengebiet der wupsi GmbH in Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. So soll neben der Einführung von On-Demand-Verkehren auch das Schnellbussystem in der Region weiter ausgebaut und der Takt verdichtet werden, um weitere Anreize zu schaffen, das Auto stehen zu lassen und den ÖPNV zu nutzen. Darüber hinaus soll die wupsiApp zur umfassenden Mobilitätsplattform ausgebaut werden, über die alle multimodalen Mobilitätsangebote einheitlich gebucht und abgerechnet werden können. Alle Bausteine sollen durch umfassende Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden.

 

Ausbau des Schnellbus-Systems

Unter die Maßnahme „Taktverdichtung im Schnellbusnetz“ fallen die Schnellbuslinien SB20 zwischen Leverkusen Mitte, Quettingen und Lützenkirchen, SB21 zwischen Rheindorf, Leverkusen Mitte und Steinbüchel und SB22 zwischen Leverkusen Mitte und Schlebusch, welche montags bis freitags auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet werden sollen. Bei der Linie SB22 ist geplant, die zur Taktverdichtung einzurichtenden Fahrten von Leverkusen Mitte kommend ab Schlebusch nach Odenthal zu führen (ggf. unter einer anderen Linienbezeichnung). Hierdurch kann eine Netzlücke geschlossen werden, weil Odenthal aktuell nur im Stundentakt umstiegsfrei an Leverkusen angebunden ist, während alle anderen angrenzenden Gemeinden mindestens über eine Anbindung im 20-Minuten-Takt verfügen. Im Bereich der „Liniennetzverdichtung im Schnellbussystem“ soll eine neue Schnellbuslinie auf der Nord-Süd-Tangente zwischen den Leverkusener Stadtteilen Schlebusch, Alkenrath und Opladen eingeführt werden. Die Maßnahmen basieren im Wesentlichen auf den Empfehlungen des Gutachters zum Mobilitätskonzept 2030+ der Stadt Leverkusen.

 

Durch die Umsetzung der Maßnahmen werden die dicht besiedelten Stadtteile Rheindorf, Lützenkirchen, Quettingen, Steinbüchel und Schlebusch besser untereinander sowie an den Bahnhof Leverkusen Mitte angebunden. Dort bestehen Übergangsmöglichkeiten zum Schienenverkehr, insbesondere zur S-Bahn und zum Rhein-Ruhr-Express RRX. Zudem bietet die Verdichtung insbesondere der Linie SB21 auch die Möglichkeit, die auf das bedeutende Pendlerziel „Chempark“ ausgerichteten Linien SB27 bis SB29 direkter zu führen.

 

Durch den Linienverlauf der neuen Schnellbuslinie auf der Nord-Süd-Tangente werden neben den genannten Stadtteilen auch das Gewerbegebiet Fixheide, der östliche Teil der Neuen Bahnstadt sowie das Klinikum Leverkusen an das Schnellbusnetz angebunden. Damit hat diese Linie eine hohe Bedeutung für den Berufspendlerverkehr. Die Linie verfügt über Anschlüsse an das SPNV-Netz (RB/RE) am Bahnhof Opladen sowie an das Kölner Stadtbahnnetz in Schlebusch und ist somit auch optimal in das überregionale ÖPNV-Netz eingebunden.

 

Einrichtung von On-Demand-Verkehren

Darüber hinaus sollen in der Gemeinde Odenthal und im Leverkusener Nordosten (Opladen, Quettingen, Lützenkirchen und der ländliche Bereich von Steinbüchel) zur Ergänzung des ÖPNV-Angebotes On-Demand-Verkehre eingerichtet werden.

 

On-Demand-Verkehre („on demand“ = „auf Abruf“) sind Verkehre mit flexiblen Kleinbussen, die auf Bestellung verkehren und das vorhandene ÖPNV-Angebot sinnvoll ergänzen sollen. Sie verdichten das ÖPNV-Netz und dienen als Zubringer zum klassischen ÖPNV. Dabei wird auf einen festen Fahrplan und eine feste Fahrtroute verzichtet, wodurch eine größtmögliche Flexibilität gewährleistet wird.

 

Die Fahrten werden auf der Basis von individuellen Nutzeranfragen zusammengestellt und passende Fahrtwünsche werden über eine Software gebündelt. Dazu gibt der Fahrgast per App seinen aktuellen Aufenthaltsort und sein Ziel an und wird daraufhin zur nächstgelegenen virtuellen Station geführt. Kleinbusse bringen die Fahrgäste dann zum jeweiligen Ziel. Durch intelligente Routenführung können Fahrgäste, die in die gleiche Richtung fahren, in ein und demselben Fahrzeug gebündelt werden.

 

Die maximale fußläufige Entfernung zu den virtuellen Haltestellen soll höchstens 250 Meter betragen. Bei den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen soll es sich um teil- oder voll-elektrische Fahrzeuge handeln, für die eine entsprechende Ladeinfrastruktur vorgehalten werden muss.

 

Die Einführung von On-Demand-Verkehren soll den ÖPNV ergänzen und zu einer weiteren Qualitätssteigerung führen, indem vorhandene Angebots- und Verbindungslücken geschlossen, Fußwege verkürzt und Umstiege verringert werden. Parallelverkehre zum Busverkehr sollen weitestgehend ausgeschlossen werden.

 

Der für Leverkusen definierte Bereich vereint ein hinreichend großes Bediengebiet (16,49km²/ 44.812 Einwohner), das die Bewertung unterschiedlicher Anwendungsfälle ermöglicht. Hier befinden sich z.B. ein Stadtzentrum, Nebenzentren, ein Bahnhof, unterschiedliche Wohnquartiere, Gewerbegebiete, die Neue Bahnstadt sowie ländlichere Außenbereiche. Dies bietet im Zusammenspiel den optimalen Raum, um verschiedene Anwendungsfälle für ein On-Demand-Angebot zu testen. Das Einsatzgebiet des On-Demand-Angebots ist auf den Hauptachsen durch die zur Erweiterung vorgesehenen Schnellbuslinien erschlossen oder zumindest an Umsteigepunkten damit verknüpft. Dadurch ist eine kombinierte Nutzung des On-Demand-Angebots und der Schnellbuslinien möglich, so dass das On-Demand-Angebot auch für Fahrten in andere Stadtteile genutzt werden kann.

 

Ausbau der wupsiApp zur Mobilitätsplattform

Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung der wupsiApp vorgesehen. Diese soll zur multi-modalen Mobilitätsplattform ausgebaut werden und künftig alle Mobilitätsangebote in der Servicekette von „Informieren – Buchen – Bezahlen - Fahren“ bündeln. Die zuletzt im Jahr 2020 verbesserte wupsiApp ermöglicht den Kunden zwar aktuell neben der klassischen Fahrplanauskunft und dem Kauf von ÖPNV-Tickets auch die Weiterleitung zu den Sharing-Angeboten wupsiRad und wupsiCar, jedoch können diese Dienste nicht über die wupsiApp gebucht und abgerechnet werden. Dies soll mittelfristig durch die zur Förderung beantragte Maßnahme möglich sein. Zudem soll der On-Demand-Verkehr in die Fahrplanauskunft integriert und buchbar gemacht werden.

 

Ziel ist, bestehende Nutzungshemmnisse vorhandener Mobilitätsangebote zu minimieren und mögliche Barrieren abzubauen. Der Kunde soll bei der Buchung und beim Ticketkauf keine Zugangshürden vorfinden. Kunden profitieren von mehr Transparenz bei der Nutzung der verschiedenen Mobilitätsangebote u.a. hinsichtlich der Verkehrsmitteloptionen, der Zeiten und der Preise. Langfristig soll dem Kunden ein Mobilitätsbudget zur Verfügung stehen, das individuell zur Nutzung unterschiedlicher Mobilitätsangebote verwendet werden kann.

 

Weiteres Vorgehen und finanzielle Bewertung

Für die am 29.03.2021 eingereichte Projektskizze hat die wupsi GmbH am 13.09.2021 eine Förderzusage des BMVI erhalten. Daraufhin hat die wupsi GmbH im Rahmen der vorgegebenen Fristen am 22.10.2021 einen Förderantrag eingereicht, um den Erhalt der avisierten Fördermittel in Höhe von ca. 9,5 Mio. EUR nicht zu gefährden. Nach Prüfung des Antrags wird voraussichtlich Ende November 2021 mit dem Versand des Förderbescheides gerechnet. Anschließend kann mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Detailplanungen, Vergaben usw.) begonnen werden. Eine Umsetzung der Maßnahmen „Schnellbusverkehre“ und „On-Demand-Verkehre“ wird für den Sommer 2022 angestrebt, die wupsiApp soll während der Projektlaufzeit bis Ende 2024 stufenweise optimiert werden.

 

Im Förderzeitraum von 2022 bis 2024 sind unter Berücksichtigung der erwarteten Mehreinnahmen aus der Angebotsausweitung im Busverkehr und im On-Demand-Verkehr pro Jahr Eigenmittel in Höhe von 550.000 EUR bereitzustellen. Darauf entfallen gemäß dem Verursacherprinzip gemäß dem örtlichen Bezug 420.000 EUR auf die Stadt Leverkusen und 130.000 EUR auf den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Beauftragung der Maßnahmen und Zurverfügungstellung der Eigenmittel soll im Rahmen einer Nachbeauftragung über den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Leverkusen und des Rheinisch-Bergischen Kreises an die wupsi GmbH erfolgen.

 

Über die einzelnen Maßnahmen zum Ausbau des Schnellbus-Systems und der Einrichtung von On-Demand-Angeboten wird die Verwaltung noch eine separate Beschlussvorlage in die Gremien einbringen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1212 (ÖPNV Dez. III) Sachkonto: 542930

Aufwendungen für die Maßnahme: 210.000 € (anteilig für das Haushaltsjahr 2022)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 80 %

Name Förderprogramm: Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV (Beantragung erfolgte durch die wupsi GmbH)

Ratsbeschluss vom 22.03.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0394

Beantragte Förderhöhe: 9.500.000 €

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 420.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur weiteren Umsetzung des Förderantrags der wupsi GmbH ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich.