- Bürgerantrag vom 08.11.2021
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke:
Der Bürgerantrag wird gemäß § 6 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Stadt Leverkusen gemeinsam mit der Vorlage „Beschluss der
Leverkusener Nachhaltigkeitsstrategie „Global Nachhaltige Kommune NRW“ sowie
des Handlungsprogramms“ (Vorlage Nr. 2021/0999) beraten.
Da der Eingang des Bürgerantrags erst nach
der Drucklegung des Nachtrags für den
Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt
erfolgt ist, ist durch den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt in seiner Sitzung
am 11.11.2021 entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen zu entscheiden, ob der Tagesordnungspunkt auf die
Tagesordnung genommen wird.