Beschlussentwurf:
Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Bei den Technischen Betrieben wird ein Sonderbudget eingerichtet, mit dem alle Anliegen, die im Interesse der Stadt geschehen, abgedeckt werden. Hierbei handelt es sich um Tiefbaumaßnahmen oder sonstige Maßnahmen, die kurzfristig umzusetzen, aber nicht im Wirtschaftsplan enthalten sind. Für alle Maßnahmen wird ein maximales jährliches Budget von 250.000 € festgesetzt und eine maximale Einzelfallregelung bei Gesamtkosten in Höhe von 20.000 € definiert. Dem Verwaltungsrat der TBL wird über jeden Einzelfall durch den Vorstand berichtet.
Zudem sollen durch die vorgeschlagene Satzungsänderung die Rechte des Verwaltungsrates gegenüber dem Vorstand der TBL im Bereich der Organisation des Betriebs so verändert werden, dass der Verwaltungsrat seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand vollumfänglich gerecht werden kann.
Die einzelnen Änderungen sind in der Synopse in der Anlage 2 deutlich gemacht. Die Satzung soll zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0761/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Herr Beig. Wolfgang Mues, Tel. 88 50
4. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Sachkonto 525530, Produkt 110601, Innenauftrag 970011060101
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine Auswirkungen
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine Auswirkungen
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)