Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Technische Betriebe der Stadt Leverkusen" vom 19. Oktober 2006
Vorlage
0761/2010
Aktenzeichen
V/TBL-dt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                               

 

Begründung:

 

Bei den Technischen Betrieben wird ein Sonderbudget eingerichtet, mit dem alle Anliegen, die im Interesse der Stadt geschehen, abgedeckt werden. Hierbei handelt es sich um Tiefbaumaßnahmen oder sonstige Maßnahmen, die kurzfristig umzusetzen, aber nicht im Wirtschaftsplan enthalten sind. Für alle Maßnahmen wird ein maximales jährliches Budget von 250.000 € festgesetzt und eine maximale Einzelfallregelung bei Gesamtkosten in Höhe von 20.000 € definiert. Dem Verwaltungsrat der TBL wird über jeden Einzelfall durch den Vorstand berichtet.

 

Zudem sollen durch die vorgeschlagene Satzungsänderung die Rechte des Verwaltungsrates gegenüber dem Vorstand der TBL im Bereich der Organisation des Betriebs so verändert werden, dass der Verwaltungsrat seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand vollumfänglich gerecht werden kann.

 

Die einzelnen Änderungen sind in der Synopse in der Anlage 2 deutlich gemacht. Die Satzung soll zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0761/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Herr Beig. Wolfgang Mues, Tel. 88 50

 

4. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 525530, Produkt 110601, Innenauftrag 970011060101

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)