Beschlussentwurf:
A) Als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW beschließt der Hauptausschuss:
Die Stadt Leverkusen erklärt verbindlich, die im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Rheindorf-Nord“ entwickelten Projekte
- Friedenspark
- Umgestaltung Königsberger Platz
- Festplatz Felderstraße
- Friedenspark –Freiraumvernetzung
- Fußweg Monheimer/Baumberger Str.
- Neubau Jugendhaus
- Platz an der Felderstraße (Monheimer Platz)
innerhalb des durch die Kommunalaufsicht gezogenen Rahmens für die Investitionstätigkeit der Stadt Leverkusen so zu priorisieren, dass der vorgegebene Höchstbetrag der Investitionskredite nicht überschritten wird.
B) Für den Rat:
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Finanzierung des Projektes erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung. Grundlage für die Förderung ist das integrierte Handlungskonzept, welches der Rat der Stadt Leverkusen im September 2006 verabschiedet hat.
Das integrierte Handlungskonzept enthält in erheblichem Umfang investive Maßnahmen.
Diese sind Kern des Projektes und wurden nun im Projekt zur Realisierungsreife vorangebracht. Es haben Workshops und Bürgerbeteiligungen stattgefunden, auf die diesbezüglichen Ratsvorlagen wird verwiesen.
Trotz der besonderen stadtteilpolitischen Herausforderungen in Rheindorf ist also die fachliche Arbeit bis zu diesem Punkt erfolgreich gewesen.
Im Einzelnen sind folgende Projekte zur Förderung angemeldet:
förderfähige Kosten
Friedenspark 786.500 €
Umgestaltung Königsberger Platz 504.000 €
Festplatz Felderstraße 110.000 €
Friedenspark –Freiraumvernetzung 30.000 €
Fußweg Monheimer/Baumberger Str. 124.000 €
Neubau Jugendhaus 2.000.000 €
Platz an der Felderstraße 150.000 €
______________
3.704.500 €
20%iger Eigenanteil = 740.900 €.
Das zuständige Förderdezernat der Bezirksregierung hat erklärt, diese Maßnahmen fördern zu wollen.
Die zur Realisierung notwendigen Zuschussbescheide sind bisher allerdings bislang nicht erteilt worden, weil die Einpassung in die Investitionsplanung der Stadt insgesamt noch aussteht. Dies wird seitens der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung gefordert.
Zwischenzeitlich hat sich folgendes ergeben:
Durch das Sparpaket der Bundesregierung wird es in 2011 nur noch massiv reduzierte Mittel für das Programm Soziale Stadt geben. Bundesweit ist eine Reduzierung um 50% beabsichtigt. Es ist daher auf jeden Fall noch in 2010 ein auskömmlicher Zuschussbescheid erforderlich. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die realisierungsreif entwickelten Projekte in großem Umfang nicht umgesetzt werden können. Dann wäre die jahrelange Vorarbeit letztlich vergeblich gewesen.
Deshalb ist bereits jetzt - im Haushaltsjahr 2010 - eine Aussage der Stadt Leverkusen erforderlich, mit der verbindlich die Absicht erklärt wird, die genannten Projekte innerhalb des sog. „Kreditrahmens“ in den kommenden Haushaltsjahren zu priorisieren. Eine solche Aussage erst im Zuge des 2011 erfolgenden Haushaltsbeschlusses käme zu spät, um noch für 2010 einen entsprechenden Förderbescheid zu erlangen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0780/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Helga Vogt, 50…………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verschiedene Maßnahmen laut Begründung zur Vorlage
Einordnung in Prioritätenliste ist erfolgt
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Friedenspark 67000526011001
Umgestaltung Königsberger Platz 67000526011002
Festplatz Felderstraße 67000526011003
Friedenspark- Freiraumvernetzung 67000526011004
Fußweg Monheimer/Baumberger Straße 67000526011005
Jugendhaus 67000527011001
Platz an der Felderstraße (Monheimer Platz) neu in 2011
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Friedenspark 430.000 €
Umgestaltung Königsberger Platz 246.500 €
Festplatz Felderstraße 35.000 €
Friedenspark, Freiraumvernetzung 30.000 €
Fußweg Monheimer/Baumberger Straße 62.000 €
Jugendhaus 500.000 €
Platz an der Felderstraße 75.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro
Jahr)
2012 2013
Friedenspark 300.000 € 28.000 €
Umgestaltung Königsberger Platz 252.000 € 0
Festplatz Felderstraße 30.000 € 30.000 €
Friedenspark, Freiraumvernetzung 0 0
Fußweg Monheimer/Baumberger Straße 62.000 € 0
Jugendhaus 1.400.000 € 0
Platz an der Felderstraße 75.000 € 0
Die laufenden Folgekosten für die Maßnahmen Friedenspark, Friedenspark- Freiraumvernetzung wurden bereits in der Vorlage 328/2010 und für das Jugendhaus in der aktuellen Vorlage 683/2010 dargestellt.
Für die übrigen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die laufenden Unterhaltungskosten verringern.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Für die Maßnahmen Friedenspark, Umgestaltung Königsberger Platz, Festplatz Felderstraße und Jugendhaus sind in 2009 und 2010 bereits förderunschädliche Planungskosten entstanden.
Alle Maßnahmen werden zu 80 % durch das Land gefördert.