Betreff
5. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
- Benennung von Delegierten der Stadt Leverkusen
Vorlage
0782/2010
Aktenzeichen
012-08-05-ber
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für die am 08.12.10 in Köln stattfindende 5. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen werden benannt:

 

Delegierte/Delegierter:                                      Vertreterin/Vertreter:

 

 

Rh. Hupperth (CDU)________________       Rh. Kentrup (CDU)____________

 

Rh. Pockrand (SPD)________________       Rf. Lepsius (SPD)______ ______

 

Rh. Wölwer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)       Rh. Quatz_(BÜRGERLISTE) ____

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 25.04.06 beschlossen, eine Konferenz der Ratsmitglieder als beratendes Gremium einzurichten. Zweck dieser Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen.

 

Gegenstand der Beratungen soll insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sein; darüber hinaus werden aktuelle kommunalpolitische Themen erörtert. Die Konferenz, die vom Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen geleitet wird, tagt im jährlichen Rhythmus.

 

Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat sollte bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

 

Die in der Vorlage genannten Mandatsträger sind von den Fraktionen benannt und aufgrund terminlicher Vorgaben bereits vorab an den Städtetag gemeldet worden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0782/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Carsten Scholz / FB 01 / 406-8886

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

5. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine