- Benennung von Delegierten der Stadt Leverkusen
Beschlussentwurf:
Für die am 08.12.10 in Köln stattfindende 5. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen werden benannt:
Delegierte/Delegierter: Vertreterin/Vertreter:
Rh. Hupperth (CDU)________________ Rh. Kentrup (CDU)____________
Rh. Pockrand (SPD)________________ Rf. Lepsius (SPD)______ ______
Rh. Wölwer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rh. Quatz_(BÜRGERLISTE) ____
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 25.04.06 beschlossen, eine Konferenz der Ratsmitglieder als beratendes Gremium einzurichten. Zweck dieser Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Beratungen soll insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sein; darüber hinaus werden aktuelle kommunalpolitische Themen erörtert. Die Konferenz, die vom Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen geleitet wird, tagt im jährlichen Rhythmus.
Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat sollte bei der Auswahl Berücksichtigung finden.
Die in der Vorlage genannten Mandatsträger sind von den Fraktionen benannt und aufgrund terminlicher Vorgaben bereits vorab an den Städtetag gemeldet worden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0782/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Carsten Scholz / FB 01 /
406-8886
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
5. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine