Betreff
Satzungen der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
Vorlage
0801/2010
Aktenzeichen
664-ra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 09.11.2010 in anliegender Fassung (Anlage 1) beschlossene Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen (Straßenreinigungssatzung) zustimmend zur Kenntnis.

 

2.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 09.11.2010 in anliegender Fassung (Anlage 2) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen „Am Rosenhügel“, „Behringstraße“, „Esmarchstraße“, „Kölner Straße“, „Löfflerstraße“ und „Von-Pettenkofer-Straße“ zustimmend zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 09.11.2010 in anliegender Fassung beschlossenen Satzungen zur Kenntnis gegeben.

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit