Betreff
Wirtschaftsplan 2011 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
0811/2010
Aktenzeichen
KSL-Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Entwurf der Wirtschaftsplanung 2011 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung

 „KulturStadtLev“ wird zur Beratung an den Betriebsausschuss KSL und den

  Finanzausschuss verwiesen.

 

2. Der Wirtschaftsplan 2011 (Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan) für die kommunale

eigenbetriebsähnliche Einrichtung (nachfolgend Eigenbetrieb genannt) "KulturStadtLev“

wird in der als Anlage beigefügten Fassung wie folgt beschlossen:

 

a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

Erträge                    4.493.100 €

Aufwändungen      15.365.100 €

 

b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

Einnahmen                 184.500 €

Ausgaben                   184.500 €

 

c) Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen.

 

d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2011 wird auf 4.000.000 € festgelegt.

 

f) Die Betriebsleitung der KulturStadtLev wird ermächtigt, Verbindlichkeiten in Höhe von 184.500 € für die Maßnahmen aus dem Vermögensplan einzugehen.

 

3.  Der Zuführung einer Verlustabdeckung in Höhe von 9.257.440 € aus der Kernverwaltung an den EB wird zugestimmt. Damit verringert sich das Eigenkapital/der Rücklagenbestand um 1.614.560 €.

 

4. Das innere Darlehen der Stadt Leverkusen wird im Jahr 2011 weder verzinst noch getilgt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                         Häusler                                                    Adomat

 

Begründung:

 

Der Fachbereich Kultur der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2002 gemäß Beschluss des Rates vom 21.05.2001 aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert und als „KulturStadtLev“ (KSL) verselbstständigt.

 

Rechtsgrundlagen hierfür stellen die Gemeindeordnung (GO NRW), die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und die Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der KSL dar.

 

Die Wirtschaftsplanung eines Eigenbetriebes besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose der Betriebsergebnisse (Erfolgsplan) für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben für Investitionen in Neuanlagen (Vermögensplan), der Planung des mittelfristigen Finanzbedarfes (Finanzplan) und der Darstellung des Personalbedarfs (Stellenübersicht).

 

Die Dienstleistungen in den kulturellen Einrichtungen der KulturStadtLev werden auch weiterhin zu den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen, nicht kostendeckenden Preisen angeboten.

 

Die Kulturarbeit erfordert als Dienstleistung hohe Aufwändungen im Personalbereich. Auch bei guter Resonanz und damit verbundenen Erträgen ist sie nicht kostendeckend zu leisten, sondern ist auf Dauer auf einen Zuschuss angewiesen.

 

Die Ansätze im Erfolgsplan bilden die Grundlage für die Ermittlung des Liquiditätszuschusses an die KSL. Der Eigenbetrieb hat das Ziel, mit dem Zuschuss bestmöglich wirtschaftlich zu arbeiten durch Ausschöpfung von Leistungspotentialen, Intensivierung von Programmangeboten und bevölkerungs- und zielgruppenorientiertes Kulturmarketing.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  0811/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Frau Deuser, KSL. 4110……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Wirtschaftsplan 2011 der KulturStadtLev

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

entfällt

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

entfällt

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

entfällt

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

entfällt