Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung beschließt, die Einziehung nach § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW für die Otto-Doermer-Straße, Rudolf-Mann-Straße und für die Stichstraße
der Carl-Duisberg-Straße aufgrund des Wegfalls der Verkehrsbedeutung einzuleiten.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Im südlichen Bereich
des Stadtteils Wiesdorf zwischen Willy-Brandt-Ring, Carl-Duisberg-,
Philipp-Ott- und Friedrich-Ebert-Straße plant die Bayer AG eine umfangreiche
Sanierung und Umgestaltung ihrer Parkplatzflächen. In die Sanierung sollen die
Otto-Doermer-Straße, Rudolf-Mann-Straße und die darunter liegende Stichstraße der
Carl-Duisberg-Straße einbezogen werden.
Alle drei Straßen
hatten 1962/63 beim 4-spurigen Ausbau der B8 (Fr.-Ebert-Straße) ihre
Einmündungen in diese verloren (Verlust der Verbindungsfunktion). Da an diesen
Straßen noch Häuser standen, konnte damals keine Einziehung erfolgen.
Mittlerweile sind
alle Gebäude abgerissen. Die Rudolf-Mann-Straße wurde 1970 unter Hinweis auf
die bestehende Widmung und, nach Vorliegen der Voraussetzungen, erforderlichen
Einziehung an die Bayer AG verkauft.
Alle
Anliegerflächen sind im Besitz der Bayer AG (Verlust der Erschließungsfunktion).
Lediglich über die Otto-Doermer-Straße erfolgt noch die Zweiterschließung der
Tankstelle an der Friedrich-Ebert-Straße. Für die Zufahrt wurden Pächter und
Eigentümer seitens der Bayer AG
privatrechtliche Vereinbarungen zugesagt.
Nach Straßen- und
Wegegesetz, §7, Abs.2 soll die Straßenbaubehörde die Einziehung verfügen, falls
eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Verfügung
bedingt jedoch gemäß Absatz 4, die
Absicht vorher bekannt zu geben und drei Monate offen zu legen. Vorbehaltlich
des Beschlusses wird die Absicht im Amtsblatt der Stadt Leverkusen angekündigt,
um der Allgemeinheit Gelegenheit zu Anregungen und Einwänden zu geben. Bestehen
keine rechtlichen Hinderungsgründe, wird anschließend die Einziehung im
Amtsblatt verfügt.
Die von der
Einziehung betroffenen Flächen sind im Anlageplan dargestellt.