Betreff
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
- Umsetzungsbeschluss 2009 für den Fachbereich Finanzen
Vorlage
0090/2009
Aktenzeichen
ge
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen setzt die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur

 

            - Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer,

            - Anhebung der Hebesätze zur Gewerbesteuer,

            - Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer und

            - zum Personalabbau im Bereich der Vollstreckung

           

aus den in der Begründung zur Vorlage ersichtlichen Gründen nicht um.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den übrigen Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Prüfgebiet Finanzen zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                  Häusler

 

Begründung:

 

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Rates vom 22.09.2008 nach, die Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) in ihrem Bericht vom 11.08.2008 zu analysieren und in Bezug auf mögliche Konsolidierungspotentiale auszuwerten. Vor diesem Hintergrund fordert auch die Kommunalaufsicht eine intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten des GPA-Berichtes.

 

Für den Teilbereich Finanzen weist der GPA-Bericht neben administrativen Empfehlungen ein fiskalisches Verbesserungspotential in Höhe von rd. 3,6 Mio. € aus, welches nahezu ausschließlich durch Steuermehreinnahmen erreicht werden soll.

 

Die Auswertung und Analyse führt zu dem Ergebnis, dass das errechnete Verbesserungspotential von rd. 3,6 Mio. € selbst bei GPA- gemäßer Umsetzung in sich unschlüssig ist und deshalb auch theoretisch nicht zu erreichbar ist.

 

 

1.      Prüfungsblock Steuererhöhungen:

 

1.1        Gewerbesteuer

Unterstellt, der Rat der Stadt würde der Empfehlung der GPA folgen, wäre das errechnete Verbesserungspotential keinesfalls zu erreichen, da

 

  • bei der Berechnung der Verbesserung bei Gewerbesteuer (aktuell für 2009 geschätzt rd. 45 bis 50 Mio. €) vom Niveau vor der Finanzkrise ausgegangen wurde,

 

  • eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes nur sukzessive wirken kann, weil die Gewerbesteuermehreinnahmen nur auf die angehobenen Vorauszahlungen und nicht auch auf Zahlungen für zurückliegende Jahre entfallen,

 

  • die Gewerbesteuer seit der Unternehmenssteuerreform die größte Abgabenbelastung der Unternehmen darstellt und diese Unternehmen durch die Wahl des/der Standorte durchaus selbst entscheiden, in welcher Kommune sie ihre Gewerbesteuer zukünftig zahlen. Hier sei an die Sitzverlegung der Deutschen Börse AG von Frankfurt (Gewerbesteuerhebesatz 460 %) nach Eschborn (Gewerbesteuerhebesatz 280 %) erinnert. Nach einer entsprechenden Pressemitteilung verliert die Stadt Frankfurt hierdurch jährlich zwischen 30 bis 40 Mio. € Gewerbesteueraufkommen,  

 

  • durch die Systematik der periodenübergreifend berechneten Schlüsselzuweisungen des Landes von zusätzlichen Gewerbesteuermehreinnahmen ein Betrag von unter 20% bei der Kommune verbleibt,

 

  • die Erhöhung der Grundsteuer zu einer Ergebnisverschlechterung der Unternehmen führt und damit wiederum die Höhe der Gewerbesteuer beeinflusst.

 

Entsprechend der Beschlussempfehlung schlägt die Verwaltung jedoch vor, auf Steuererhöhungen gänzlich zu verzichten.

 

Die Stadt Leverkusen verfolgt das Ziel, für Wohnen und Arbeiten attraktive Rahmenbedingungen für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Man darf nicht verkennen, dass die Umsetzung dieses Zieles unter den Bedingungen eines sich verschärfenden kommunalen Wettbewerbs steht, da auch die Nachbarkommunen der Stadt Leverkusen diese Zielsetzung verfolgen.

 

Die Hebesätze der Stadt Leverkusen (Grundsteuer 500 %, Gewerbesteuer 460 %) sind – neben den städtischen Gebühren für Kindergarten, offene Ganztagsschule - im kommunalen Vergleich bereits deutlich über dem Durchschnitt. Mit einer weiteren Erhöhung würde die Stadt Leverkusen die finanziellen Rahmenbedingungen für Bürger und Unternehmen weiter verschlechtern. Ein Blick auf unsere Nachbarkommunen macht dies deutlich:

 

 

Grundsteuer-                          Gewerbesteuer-

                                                hebesätze 2008                                hebesätze 2008

 

Ø      Düsseldorf                             440 %,                                                445 %

Ø      Langenfeld                             356 %                                                 380 %

Ø      Bergisch Gladbach               455 %                                                 455 %

Ø      Köln                                        500 %                                                 450 %

Ø      Solingen                                 490 %                                                 450 %

Ø      Wuppertal                              490 %                                                 440 %

Ø      Burscheid                               420 %                                                 430 %

Ø      Odenthal                                 401 %                                                 424 %

 

 

Weiterhin wirken, nach Auffassung der Verwaltung, Steuererhöhungen in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise kontraproduktiv, insbesondere deshalb, weil sie liquide Mittel aus dem Wirtschaftskreislauf ziehen, die im Ergebnis für die Sicherung von Arbeitsplätzen und für Investitionsmaßnahmen mehr denn je benötigt werden.

 

 

1.2       Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer  

Die Verwaltung empfiehlt auf die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer zu verzichten.

 

Zweitwohnsitzsteuer hat zum Ziel, die Besteuerung eines zweiten Wohnsitzes vorzunehmen, wobei als Bemessungsgrundlage ca. 8% bis 10% der Kaltmiete angenommen werden kann.

 

Wie bereits unter Tz. 1.1 bei der Gewerbesteuer dargestellt, ist die Einführung einer Zweitwohnungssteuer nicht mit dem Ziel der Attraktivierung des Standortes Leverkusen vereinbar. Man stelle sich einmal vor, dass die künftigen Studentinnen und Studenten der neuen Fachhochschule auf dem Gelände der neuen bahnstadt :opladen, die die Bereitschaft zeigen, in Leverkusen einen zweiten Wohnsitz zu nehmen, mit einer Zweitwohnungssteuer „begrüßt“ würden.

 

Womöglich wird die umstrittene Zweitwohnsitzsteuer für Studentinnen und Studenten dann zu einem Entscheidungskriterium für die Auswahl des Hochschulstandortes, denn, wenn pro Jahr zwischen 150 bis 200 Euro Zweitwohnungssteuer entrichtet werden müssen, belastet dies deren in der Regel schon knapp kalkuliertes Budget.

 

Weiterhin gibt es auch rechtliche Probleme, denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 ist die Besteuerung von Erwerbszweitwohnungen Verheirateter – und damit der größte Teil der Zweitwohnungen überhaupt – nicht zulässig. Nach einer Veröffentlichung von Prof. Dr. Manfred Groh (Finanzrundschau 2007, Seite 338) sollen 81 % aller Erwerbszweitwohnungen von verheirateten Paaren gehalten werden. Unterstellt man diese Zahl auch für die Stadt Leverkusen, wären höchstens 600 Personen steuerpflichtig.

 

Auch aus fiskalischer Sicht ist die Einführung wenig sinnvoll, da unter dem Blickwinkel der Haushaltswirkung dem theoretischen Steuervolumen von jährlich 100.000 € bis 150.000 € der jährliche Verwaltungsaufwand (Ermittlung der Steuerpflichtigen, Einführung eines EDV-Verfahrens, Versendung der Bescheide, Bearbeitung Widersprüche, ggf. Vollstreckungsmaßnahmen, Einbindung Rechtsamt etc.) gegen gerechnet werden muss. Auch darf nicht verkannt werden, dass nicht alle festgesetzten Beträge tatsächlich gezahlt werden und Vollstreckungsmaßnahmen wegen der gesetzlich geschützten Pfändungsfreigrenzen insbesondere bei Studentinnen und Studenten nicht greifen werden.

 

 

2.         Prüfungsblock Empfehlungen/Hinweise

 

2.1       Bestandsaufnahme Hunde:

Diese Empfehlung der GPA wurde bereits umgesetzt.

 

Das Ergebnis ist eine Einnahmeverbesserung von ca. 40.000 € bis 50.000 € / Jahr. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen – ca. alle drei bis fünf Jahre – eine Hundebestandsaufnahme durchführen.

 

2.2      Haushaltskonsolidierung in der Kernverwaltung

Die GPA stellt in ihrem Bericht folgende Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung in der Kernverwaltung dar:

           

  • Prüfung von Ausgabenreduzierungen bei pflichtigen und freiwilligen Aufgaben, z. B. durch Absenkung von Standards oder völlige Aufgabe einzelner Leistungen,

 

  • Schuldenabbau,

 

  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit von Kreditaufnahmen im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt Leverkusen,

 

  • Erschließung weiterer Möglichkeiten der Finanzoptimierung.

 

Der GPA-Bericht enthält keinen Hinweis wie eine weitergehende Umsetzung der für Nothaushaltsrechtskommunen geltenden und aus dem Nothaushaltsrechtserlass des Innenministeriums NRW entnommenen theoretischen Thesen auszusehen hat. 

 

Die Prüfung des Abbaus von Standards ist seit Jahren mit entsprechenden Auflagen in den Duldungsverfügungen der Bezirksregierung hinterlegt. Auch mit der letzten Verfügung der Kommunalaufsicht vom 01.07.2009 sind weitere Vorgaben für den Haushalt 2010 verfügt.

 

Auch gibt es im GPA-Bericht keine Hinweise, welche Möglichkeiten der Erschließung von Finanzoptimierungen – dies auch vor dem Hintergrund der Kienbaum- Unter-suchung - im Laufe der letzten Jahre in Leverkusen nicht geprüft wurden.

Festzustellen ist, dass die Punkte Schuldenabbau und Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit von Kreditaufnahmen im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt Leverkusen keine eigenständig zu bearbeitenden Prüffelder sind. Die Finanzbuchhaltung (früher alte Stadtkasse) setzt nämlich nur das um, was Gegenstand der Beschlussfassung des Rates über die jeweilige Haushaltssatzung ist. Sie hat keinesfalls eine eigenständige Befugnis, Anordnungen der Fachbereiche abzulehnen, weil diese dem Ziel des Schuldenabbaus konträr gegenüberstehen.

 

Im Übrigen ist das Ziel „Schuldenabbau“ aus Sicht der Verwaltung unter NKF-Gesichtspunkten durch das Ziel „Eigenkapitalerhalt“ zu ersetzen. Der Erhalt des Eigenkapitals ist nur möglich, wenn in der Haushaltsplanung / Haushaltsvollzug Defizite vermieden werden. Dies ist in Leverkusen aus den bekannten Gründen zurzeit leider nicht möglich.

 

Nachfolgende Aufstellung zeigt die Schuldenentwicklung für den investiven Bereich der Kernverwaltung:

 

  • 31.12. 2002:              Aufnahme     5 Mio. €, Schuldenstand 152,5 Mio. €
  • 31.12. 2003               Aufnahme     5 Mio. €, Schuldenstand 153,6 Mio. €
  • 31.12. 2004               Aufnahme     0 Mio. €, Schuldenstand 148,8 Mio. €
  • 31.12. 2005               Aufnahme  3,2 Mio. €, Schuldenstand 147,6 Mio. €
  • 31.12. 2006               Aufnahme     0 Mio. €, Schuldenstand 142,9 Mio. €
  • 31.12. 2007               Aufnahme  2,2 Mio. €, Schuldenstand 140,4 Mio. €
  • 31.12. 2008               . Aufnahme    0 Mio. €, Schuldenstand 135,6 Mio. €

(Aktuell rd. 130 Mio. €)

 

Die Entwicklung der Kassenkredite des konsumtiven Bereiches stellt sich wie folgt dar:

 

  • 31.12. 2002                              26,6 Mio. €
  • 31.12. 2003                              61,2 Mio. €
  • 31.12. 2004                           105,7 Mio. €
  • 31.12. 2005                           125,2 Mio. €
  • 31.12. 2006                           140,4 Mio. €
  • 31.12. 2007                           133,4 Mio. €
  • 31.12. 2008                           113,7 Mio. €

(Aktuell - Stand  14.10.2009 - rd. 182 Mio. €)

(Hinweis: ab 10 / 2007 müssen angelegte 40 Mio. €  „gedanklich“ abgezogen werden)

 

Zukünftig wird man die gesamte Schuldenentwicklung auf einem Blick (Passivseite der Bilanz) erkennen können, weil regelmäßig Bilanzen erstellt werden.

 

Die Stadt hat zur Aufgabenerfüllung Dritte beauftragt und aus diesem Grund Bürgschaften erteilt. Diese Bürgschaften haben sich sukzessive von rd. 113,5 Mio. € (1998) auf rd. 40,4 Mio. € (2007) reduziert (siehe Beteiligungsberichte der Stadt Leverkusen).

 

Wie bereits oben beschrieben, kann spätestens nach Umstellung auf das NKF der Maßstab für die Beurteilung der Finanzkraft nur die Eigenkapitalentwicklung sein. Nach heutigem Sachstand muss von einer zukünftigen jährlichen Eigenkapitalreduzierung von rd. 100 Mio. € bis 120 Mio. € / Jahr ausgegangen werden. Bei einem Eigenkapital lt. Eröffnungsbilanz 01.01.2008 von rd. 700 Mio. € wäre daher ca. im Jahre 2015 der Verbrauch des gesamten Eigenkapitals eingetreten. Lt. aktuellem Innenministererlass vom 06.03.2009 hat der Verbrauch des Eigenkapitals den Wegfall eines Korridors für sämtliche freiwillige Leistung, die bisher im Rahmen einer so genannten Duldung gestattet wurden, zur Folge. Diese Regelung tritt schon ein – siehe Seite 50 des o. g. Erlasses – wenn innerhalb der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der gesamte Eigenkapitalverzehr droht. Konkret heißt dies, dass nach heutigen Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltes 2012 – die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung reicht dann bis 2015 – diese Regelung bereits Anwendung findet.

 

Als Fazit zu den o. g. Punkten kann festgestellt werden, dass die Hinweise der GPA als nochmaliger Appell verstanden werden müssen, die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt ernst zu nehmen und alles Erdenkliche zu tun, um einen weiteren Eigenkapitalverzehr zu vermeiden bzw. im Rahmen der eigenen Möglichkeiten abzufedern.

 

2.3       Beteiligungsgesellschaften

 

Die GPA stellt in ihrem Bericht diesbezüglich folgende Punkte vor:

 

  1. Prüfung der Notwendigkeit der geringfügigen Beteiligung an einigen Unternehmen in privater Rechtsform,

 

  1. Verstärkte Einbeziehung verlustbringender Beteiligungen in Haushaltskonsolidierung,

 

  1. Erlass einer Dienstanweisung/Formulierung von Beteiligungsrichtlinien,

 

  1. Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung zu einem strategisch-perspektivischen Beteiligungsmanagement,

 

  1. Ausbau des Berichtswesens / Weiterentwicklung des Kennzahlensets,

 

  1. Optimierung des Beteiligungsberichts durch intensivere und kennzahlengestützte Darstellung der Leistungen der Beteiligungen,

 

  1. Einbeziehung der Beteiligungsgesellschaften in den Konsolidierungsprozess.

 

Auch hier betrachtet die Verwaltung die Hinweise der GPA als Appell, die Bedeutung der Beteiligungen für die Konsolidierung des Haushaltes zu beachten. Die o. g. Empfehlungen/Hinweise sind allerdings seit Jahren bekannt und sind wiederkehrend Gegenstand von Haushaltsplanberatungen, Besprechungen mit der Kommunalaufsicht und Auflagen in Duldungsverfügungen.

Ergänzend nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Aufgabe des Beteiligungsmanagements – rd. 30 Gesellschaften mit Umsatzerlösen von über 500 Mio. € / Jahr (Vergleich Kernhaushalt = Satzungssumme Erträge rd. 330 Mio. € / Jahr) - einschließlich der Erstellung des umfangreichen Beteiligungsberichts wird neben dem Abteilungsleiter von 1,8 Sachbearbeitern wahrgenommen. Die im GPA-Bericht ausgewiesenen 3,8 Stellen müssen um die Tätigkeiten Stadt als Steuerschuldner - 1 Stelle, gesetzliche Aufgabe – und Erstellung Konzernabschluss, neue, gesetzliche Aufgabe - 1 Stelle - reduziert werden, weil diese Mitarbeiter für o. g andere, pflichtige Aufgaben eingesetzt werden müssen.

 

zu1)

Die Notwendigkeit des Haltens von geringfügigen Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform wird in periodischen Zeitabständen betrachtet und führte zuletzt Anfang 2009 zu einer Veräußerung der 0,001%-Beteiligung an der Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH.

 

zu 2 und 7)

Alle Beteiligungsgesellschaften und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit aus dem Haushalt finanzierten Dauerverlusten werden durch Auflagen der Kommunalaufsicht im Rahmen von Duldungsverfügungen, die regelmäßig an die politischen Gremien weitergeleitet werden, reglementiert. Im Rahmen dieser Auflagen gilt z. B. für den SPL und der KLS seit 2002 ein so genannter Deckelungsbeschluss, der keine Rücksicht auf allgemeine Kostenentwicklungen nimmt.

 

Die Einbeziehung der Beteiligungsgesellschaften in den Konsolidierungsprozess erfolgt seit Jahren und wird durch die Bezirksregierung laufend thematisiert und überwacht.

 

zu 3 und 4)

Eine allseits akzeptierte und respektierte Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung zu einem strategisch-perspektivischen Beteiligungsmanagement kann nur durch weitergehende ggf. gesetzliche Regelungen und nicht durch die Beschreibung von Bedürfnissen der Verwaltung und Ministerialbürokratie erreicht werden. Die Aufgabe einer strategisch-perspektivischen Steuerung obliegt rechtlich ausschließlich dem vom Rat bestellten Organen (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) der Gesellschaft. Diese gesetzlich normierte Kompetenz dieser Organe ist auch für die Beteiligungsverwaltung zu beachten.

 

Um der Intention der GPA zu entsprechen, ist es daher Ziel der Verwaltung, diese Organe in ihren Aufgaben zu stärken und zu unterstützen und keine bürokratischen „Parallelwelten“ aufzubauen. Deshalb soll ein zukünftiger Schwerpunkt auf die nachhaltige Schulung von (neuen) Mitgliedern in Aufsichtsrat / Gesellschafterversammlung hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung gelegt werden. Weiterhin wird verwaltungsseitig empfohlen, bei der Besetzung von Positionen (insbesondere Aufsichtsratspositionen) die Einbindung von externem know-how – z. B. Wirtschaftsprüfer – in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Eine darüber hinausgehende Einwirkungsmöglichkeit wurde durch den Rat der Stadt Leverkusen bereits Mitte der 90er Jahre mit der Vorlage R 90/ 14. TA in einem richtungweisenden Schritt beschlossen. Mit dieser Vorlage hat der Rat der Stadt Leverkusen die durch ihn bestellten Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat in der Ausübung dieses Mandates weitgehend an seine Beschlussfassungen gebunden.

 

Die Verwaltung hält den Status quo unter Beachtung des Ressourceneinsatz  für praxistauglich. Eine weitere Ausweitung des Beteiligungsmanagements im Sinne des GPA-Berichts wäre nur mit einer Stellenausweitung (mindestens zwei A 12-Stellen) realisierbar und aus Sicht der Verwaltung aus den oben dargestellten Gründen weniger sinnvoll.

 

Abschließend wird auch auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses verwiesen. Dieser Gesamtabschluss wird dem Rat der Stadt zur Feststellung vorgelegt und ist ein weiteres Element, den „Konzern Stadt“ zu steuern. In diesem Zusammenhang ist die Aufstellung einer Beteiligungsrichtlinie, insbesondere zur Festlegung von Fristen und einer einheitlichen Bewertung, unerlässlich. Zurzeit befindet sich diese Richtlinie in der Bearbeitung.

 

zu 5 und 6)

Den zwischenzeitlich verbesserten Standard im Berichtswesen einschließlich der bei den maßgeblichen Beteiligungen eingesetzten Kennzahlensets hält die Verwaltung für gut und praxistauglich. Die Optimierung des Beteiligungsberichts durch intensivere und kennzahlengestützte Darstellung der Leistungen der Beteiligungen ist bereits im Bericht 2008 umgesetzt worden.

 

 

2.4 Optimierung von Verwaltungsabläufe in der Finanzbuchhaltung

 

Dieser Prüfblock bezieht sich auf einen Zeitraum vor Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF). Eine Vergleichbarkeit der Aufgaben einer „alten, kameralen Stadtkasse“ mit den Aufgaben einer nach doppischen Grundsätzen aufgestellte Finanzbuchhaltung, ist nicht gegeben.

 

Unabhängig davon, stellt sich die Abteilung Finanzbuchhaltung / Vollstreckung natürlich permanent dem Auftrag, Verwaltungsabläufe zu optimieren. Das Problem ist allerdings, dass der „zweite Schritt“, nämlich die Optimierung von Abläufen, nur dem „ersten Schritt“, nämlich die Einführung einer nachhaltigen Aufbaustruktur unter NKF, folgen kann. Hier befinden sich alle NRW-Kommunen in einer Aufbau- bzw. Lernphase. Insofern wird - unter Einbeziehung dieser Erfahrungen - im zweiten Jahr der NKF - Umstellung der erste Schritt vollzogen, der durch eine Organisationsuntersuchung bestätigt werden soll.

 

Im Sachgebiet Vollstreckung empfiehlt die GPA die Einführung einer Vollstreckungssoftware. Der Fachbereich Finanzen teilt im Grundsatz diese Auffassung und möchte das Produkt der Fa. GES einsetzen, da dieses zur SAP-Software der Finanzbuchhaltung kompatibel ist. Zwingend in diesem Zusammenhang ist nämlich die Anbindung an das im produktiven Einsatz befindliche „Kassenmodul PSCD“. Das Produkt ist in der Stadt Bielefeld im Einsatz. Die Mitarbeiter der Vollstreckung sind „am Ball“ und in Kontakt. Falls hier die „Alltagstauglichkeit“ nachgewiesen werden kann, besteht die Absicht, im Laufe des Jahres 2010 die Software produktiv einzusetzen.

 

Die GPA hat auf der Basis alter Fallzahlen rein rechnerisch die Verdichtung von Fallzahlen in „Haushaltsentlastung für Folgejahre ab 2010“ hochgerechnet.

 

Hierzu folgende Hinweise:

 

Bedingt durch die umfangreichen gesetzlichen Reformen ist die Vollstreckungslandschaft - zum Nachteil der Gläubiger und zum Vorteil der Schuldner - deutlich „schuldnerfreundlicher“ geworden. Zu nennen sind hier die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen und die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

 

Waren in früheren Zeiten im Durchschnitt zwei Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich um die städt. Geldforderungen auszugleichen, müssen heute ca. vier bis fünf Beitreibungen angegangen werden. Der Zeitaufwand in der Vollstreckung zur Bearbeitung eines Falles hat sich daher in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommt die Situation, dass Mitarbeiter der Vollstreckung immer öfter und zwangsläufig Schuldnerberatungen vornehmen.

 

Zu den zahlreichen Aufgaben einer Vollstreckung gehören neben der facettenreich gestalteten Beitreibung von Forderungen, die beispielsweise von telefonischen Zahlungserinnerungen über Kontopfändungen bis hin zur Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen reichen kann, z. B. auch

 

  • Bearbeitung der Anfragen von Schuldnern bzw. deren Rechtsvertreter im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren,

 

  • Einforderung von Sicherheitsleistungen einschließlich der Überprüfung ihrer Werthaltigkeit im Zusammenhang mit einer Stundung oder Aussetzung der Vollziehung bei Gewerbesteuerbescheiden mit erheblichem Forderungsvolumen,

 

  • Bearbeitung von Abtretungen und Pfändungen, soweit die Stadt als Drittschuldnerin in Anspruch genommen wird,

 

  • Überprüfung von befristet niedergeschlagenen Forderungen auf Veranlassung der Fachbereiche mit dem Ziel, die Forderung nunmehr beizutreiben oder die Verjährung zu unterbrechen,

 

  • Verwertung von Pfandsachen,

 

  • Beteiligung in Gewerbeuntersagungsverfahren und

 

  • Überprüfung der von den Gerichten übermittelten Insolvenzeröffnungen.

 

Nachfolgend die Entwicklung der Fallzahlen in Leverkusen:

 

2007                                                     12.629 Fälle

2008                                                     15.557 Fälle

2009                                                     16.915 Fälle

 

Abschließend ist festzustellen, dass bei Verdichtung der Fallzahlen bei stetig zunehmenden Aufgaben ein Personalabbau kontraproduktiv ist und deshalb haushaltsbelastend wirkt. Fakt ist, dass sich die Refinanzierung von eingesetztem Personal nach wie vor in keinem Bereich der Verwaltung besser rechnet, als im Bereich der Vollstreckung.

 

Gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise werden weitere Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen sein. Daher macht es aus Sicht der Verwaltung nur Sinn, Aussagen zu Personalressourcen an Hand aktueller Fallzahlen zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

-          Darstellung der Maßnahme, die im GPA- Bericht mit Ergebniswirkung dargestellt sind


Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   II              FB/Büro    20    

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr.  12           Seite: 32

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Erhöhung Grundsteuer

 

 

Personalaufwand        

 

 Ja         Nr.      

 

Sachaufwand        

 

X Nein

 

Ertragssteigerung  1,195 Mio.  

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

Ja

X

Nein

     

 

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

X

Nein

siehe Begründung 1.1 der Vorlage

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Auf die Erhöhung der Grundsteuer wird aus der in der Vorlage geschilderten Gründen verzichtet.

 

 

Zur Bearbeitung der Tabelle bitte Doppelklick

 

Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 mit folgender Änderung

     

 


Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   II              FB/Büro    20    

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr.13       Seite: 32

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Erhöhung Gewerbesteuer

 

 

Personalaufwand        

 

 Ja         Nr.      

 

Sachaufwand        

 

X Nein

 

Ertragssteigerung  2,215 Mio.  

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

Ja

X

Nein

     

 

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

X

Nein

siehe Begründung 1.1 der Vorlage

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Auf die Erhöhung der Gewerbesteuer wird aus der in der Vorlage geschilderten Gründen verzichtet.

 

 

Zur Bearbeitung der Tabelle bitte Doppelklick

 

Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 mit folgender Änderung

     

 


Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   II              FB/Büro    20    

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr.  12           Seite: 32

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Reduzierung der Personalbemessung

 

 

Personalaufwand  192.498 €

 

 Ja         Nr.      

 

Sachaufwand        

 

X Nein

 

Ertragssteigerung 

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

Ja

X

Nein

     

 

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

X

Nein

siehe Begründung 2.4 zur Vorlage

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

 

 

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. Die vorgeschlagene Personalkostenreduzierung im Bereich der Vollstreckung ist aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und der geänderten Aufgaben in diesem Bereich nicht möglich und wirkt aus Sicht der Verwaltung sogar kontraproduktiv.

 

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Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 mit folgender Änderung