- Wirtschaftsplan 2011 der Suchthilfe gGmbH
Beschlussentwurf:
Den städt. Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2011 (Anlage der Vorlage) zuzustimmen.
gezeichnet:
Buchhorn Stein Häusler
Begründung:
Nach § 7 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen und der Suchthilfe gGmbH obliegt es dem Rat, über den jährlich von der Geschäftsführung zu erstellenden Wirtschaftsplan zu entscheiden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.820/
2010 …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, Soziales, 406-5000……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Wirtschaftsplan der Suchthilfe gGmbH für das Jahr 2011
Pflichtaufgabe der Kommune nach dem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke, SGB II und SGB XII in Verbindung mit SGB IX
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Produktgruppe 0505 und 0715
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Zur Produktgruppe 0505 130.000,00 €
Zur Produktgruppe 0715 527.400,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Wie oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)