Betreff
Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
- Umsetzungsbeschlüsse 2009 für den Fachbereich Kinder und Jugend
Vorlage
0091/2009
Aktenzeichen
gu-ht
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

  1. Die GPA-Empfehlung Nr. 48 (Steigerung des Anteils der Vollzeitpflegefälle) wird bis zu einem Anteil von 55 % der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt umgesetzt. Die hierfür notwendigen Ressourcen (Personal- und Sachaufwand) in Höhe bis zu 242.280 € werden ab Haushaltsjahr 2010 dem Fachbereich Kinder und Jugend zusätzlich bereitgestellt.

 

  1. Die GPA-Empfehlungen Nr. 47und 49 (Weiterentwicklung der präventiven Leistungen und Optimierung des Anteils ambulanter Hilfen) werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung beachtet und weiter verfolgt. Die Verwaltung wird ein Konzept „Frühe Hilfen“ vorlegen, um die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen insgesamt zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Wirkung präventiver Maßnahmen ist haushaltsmäßig nicht darstellbar. Eine Beschlusskontrolle entfällt daher.

 

  1. Die GPA-Empfehlung Nr. 50 (Ausbau der Tagespflege) wird im Rahmen des U3-Ausbau-Programms bis zu 250 Tagespflegeplätzen umgesetzt.  

 

  1. Die GPA-Empfehlung Nr. 51 (Ausschöpfung wirtschaftlicher Synergien bei Einrichtungen) wird in ihrer Zielformulierung anerkannt. Eine Umsetzung ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Anforderungen der Heimaufsicht (Landesjugendamt) möglich. Eine Beschlusskontrolle entfällt daher.

 

  1. Die GPA-Empfehlung Nr. 52 (Konsolidierung Tagesbetreuung) wird durch den Ausbau der Tagespflege (lfd. Nr. 50) umgesetzt. Eine  Beschlusskontrolle entfällt daher.

 

gezeichnet:                                       

 

Buchhorn                                                                    Adomat

                                   

Begründung

 

Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 48 Seite Ju 16 - 17

 

Die GPA schlägt eine Steigerung des Anteils von Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen von zunächst 55 % bis auf 65 % in der Endphase vor, um einen Einsparungseffekt von rd. 1,6 Mio. Euro zu erzielen.

 

Zur Zeit (Stand 9/2009) befinden sich 131 Kinder/Jugendliche in Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und 101 Kinder/Jugendliche in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, gesamt 232 Kinder und Jugendliche, der Anteil der Vollzeitpflege beträgt somit 44 %.

 

Bei einer Steigerung der Vollzeitpflegefälle auf 65 % müssten 51 Pflegeeltern neu gewonnen werden. Dieses Ziel kann realistischerweise nicht erreicht werden. Die Gewinnung von sozialpädagogisch qualifizierten Pflegeeltern ist extrem aufwändig und schwierig, weil die zu vermittelnden Kinder mit erheblichen Störungsbildern belastet sind und die Pflegeeltern über umfassende erzieherische und soziale Kompetenzen verfügen müssen.

 

Das Ziel von 55 % Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen insgesamt könnte durch entsprechenden Ressourceneinsatz ab 2013 erreicht und 27 Pflegefamilien (i. d. R. sozialpädagogisch qualifizierte Erziehungsfamilien) zusätzlich gewonnen werden.

 

Hierzu gehört den Vorschlägen der GPA entsprechend die Einrichtung einer weiteren Planstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft (Arbeitsplatzkosten KGSt: E9 = 88.280 € ) und 10.000 € für die Akquisition (Broschüren, Informationsveranstaltungen) als fixe Kosten jährlich sowie die Anhebung der Vergütungsleistungen um 250 € monatlich bei den Erziehungsfamilien (derzeit durchschnittlich 1.300 € monatlich).  

 

Auf der Grundlage der Berechnungsmethode und des Zahlenwerkes der GPA ergäbe sich ab 2013 folgendes „Einsparungsvolumen“:

 

Ist:                          131 Fälle Heimerziehung x 49.316                      6.460.396 €

                               101 Fälle Vollzeitpflege x 5.864                               592.264 €

 

                               232                                                                           7.052.660 €

 

Soll:                       104 Fälle Heimerziehung x 49.316                      5.128.864 €

                               128 Fälle Vollzeitpflege x 5.864                               750.592 €

 

                               232                                                                           5.879.456 €

 

Aufwandsminderung                                                                             1.173.204 €

./. Ressourceneinsatz

(fixe Kosten jährlich = 98.280 € und Anhebung der                              242.280 €

Vergütung bis 144.000 € bei 48 Erziehungsfamilien)

„Einsparungsvolumen“                                                                             930.924 €

 

Hierbei handelt es sich allerdings um eine (fiktive) Modellrechnung. Steigende Fallzahlen und die zu erwartenden Kostensteigerungen bei den ambulanten und stationären Hilfen können dazu führen, dass trotz des Ausbaus der Vollzeitpflegeplätze insgesamt die Aufwendungen für erzieherische Hilfen steigen. Der Einspareffekt bestände somit in der Absenkung der zu erwartenden Steigerungsraten (Progressionsdämpfungseffekt).

 

Dieser Effekt ist nicht zu vernachlässigen, weil die Stadt letztendlich kostenmäßig entlastet wird, ohne dass dies im Haushalt fiskalisch als „echte“ Einsparung darzustellen wäre.

 

Die Gewinnung und Schulung von sozialpädagogisch qualifizierten Pflegefamilien bedarf einer entsprechenden Vorlaufzeit, bei der Berechnung des „Einsparvolumens“ wird daher von der Endstufe ab 2013 ausgegangen.

 

Die Verwaltung wird im Controllingverfahren über den jeweils aktuellen Ausbaustand berichten.

 

 

Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   IV              FB/Büro   51

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr. 48       Seite: Ju 16-17

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Steigerung des Anteiles von Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen

 

 

Personalaufwand   ./. €

 

 Ja         Nr. 58

 

Sachaufwand   1.585.000 €

 

 Nein

 

Ertragssteigerung       

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

Ja

Nein

Reduzierung der Zielvorgabe GPA auf 55 % Vollzeitpflegefälle

 

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

Absenkung der progressiv steigenden Kosten bei den erzieherischen Hilfen.

Einsparvolumen bis 930.924 € jährlich ab 2013 möglich. Keine haushaltsmäßige Erfassung wegen steigender Kosten insgesamt.

 

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

Nein

     

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Die GPA-Empfehlung Nr. 48 (Steigerung des Anteils der Vollzeitpflegefälle) wird bis zu einem Anteil von 55 % der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt umgesetzt. Die hierfür notwendigen Ressourcen (Personal- und Sachaufwand) in Höhe bis zu 242.280 € werden ab Haushaltsjahr 2010 dem Fachbereich Kinder und Jugend zusätzlich bereitgestellt.

 

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Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 

 mit folgender Änderung

     

 

 

 

 

Zu GPA-Empfehlungen lfd. Nr. 47, Seite Ju 10, Nr. 49, Seite Ju 18

 

Die Vorschläge Nr. 47 und 49 entsprechen den fachlichen Zielvorgaben des Fachbereichs Kinder und Jugend.

 

Ob es auf Dauer gelingen kann, die Leistungsdichte der erzieherischen Hilfen auf der Grundlage des Jahres 2006 zu halten (Leverkusen als Benchmark) hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nur zum Teil durch die Stadt Leverkusen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu steuern sind. Das Gleiche gilt für die Optimierung des Anteils der ambulanten Hilfefälle, weil sich Art und Umfang der Hilfe immer nach dem jeweiligen Einzelfall zu richten haben (§ 27 SGB VIII).

 

Der Fachbereich Kinder und Jugend wird jedoch gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Frühjahr 2010 ein umfassendes Konzept „Frühe Hilfen“ vorlegen, um durch sehr früh einsetzende präventive Maßnahmen die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen von vorneherein zu vermeiden.

 

Die Wirkung von präventiven Maßnahmen ist haushaltsmäßig nicht seriös darstellbar, sondern kann sich allenfalls aus der Kosten- und Fallzahlenentwicklung der erzieherischen Hilfen mittelbar ergeben. Ein Controllingverfahren ist nicht durchführbar, die Beschlusskontrolle kann daher entfallen.

 

 

Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   Dez. IV              FB/Büro   51

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr. 47 u. 49       Seite: Ju 10 u. 18

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Weiterentwicklung der Zugänge zu präventiven Leistungen mit dem Ziel, die Leistungsdichte der Hilfe zur  Erziehung auf dem Stand von 2006 zu halten und Optimierung des Anteils ambulanter Hilfen.

 

 

Personalaufwand        

 

 Ja         Nr.      

 

Sachaufwand        

 

X Nein

 

Ertragssteigerung       

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

X

Ja

Nein

     

 

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

X

Ja

 

Nein

     

Grundsätzlich umsetzbar, Höhe nicht bezifferbar.

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

Nein

     

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Die GPA-Empfehlungen Nr. 47und 49 (Weiterentwicklung der präventiven Leistungen und Optimierung des Anteils ambulanter Hilfen) werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung beachtet und weiter verfolgt. Die Verwaltung wird ein Konzept „Frühe Hilfen“ vorlegen, um die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen insgesamt zu vermeiden bzw. zu vermindern. Die Wirkung präventiver Maßnahmen ist haushaltsmäßig nicht darstellbar. Eine Beschlusskontrolle entfällt daher.

 

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Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 

 mit folgender Änderung

     

 

 

 

 

Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 50 Seite Ju 28 - 30

 

Die GPA schlägt einen Anteil von 340 Tagespflegeplätzen in der Tagesbetreuung vor.

 

Da eine Umwandlung bereits bestehender Plätze aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (gemäß § 24 SGB VIII hat ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung) ausscheidet, lässt sich der GPA-Vorschlag nur bei den noch zu schaffenden U3-Plätzen umsetzen. Nach dem Ratsbeschluss vom 29.06.2009 (Vorlage R 1597/16. TA) wurde eine Ausbauquote von 35 % U3-Plätze festgelegt, davon 30 % in Einrichtungen und 5 % in Tagespflege. Bei einer Grundgesamtheit von 4.100 Kindern U3 entspricht dies 205 Tagespflegeplätzen. Sollte diese Quote nicht ausreichen, müssen weitere Tagespflegeplätze geschaffen werden, die Verwaltung sieht eine Zielerreichung von 250 Tagespflegeplätzen als realistisch an.

 

Da es um die Vermeidung zukünftiger Kosten durch die Bereitstellung von Plätzen in Kindertagespflege anstelle von Plätzen in Einrichtungen im Rahmen des U 3-Ausbaus geht, ist eine unmittelbare und konkrete Haushaltseinsparung damit nicht verbunden, weil die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren insgesamt steigen.

 

 

Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   IV              FB/Büro   51

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr. 50       Seite: Ju 28-30

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Ausbau der Tagespflegeangebote

 

 

Personalaufwand        

 

 Ja         Nr.      

 

Sachaufwand   1.026.000 €

 

 Nein

 

Ertragssteigerung       

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

Ja

Nein

Ausbau bis zu 250 Tagespflegeplätze.

 

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

 

Vermeidung von zukünftigen Kosten für Plätze in Tageseinrichtungen.

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

Nein

     

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Die GPA-Empfehlung wird im Rahmen des U3-Ausbauprogramms mit bis zu 250 Tagespflegeplätzen umgesetzt.

 

 

 

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Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 

 mit folgender Änderung

     

 

 

 

 

Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 51, Seite Ju 34

 

Die Ausschöpfung wirtschaftlicher Synergien in den Kostenstrukturen der Einrichtungen durch die Weiterentwicklung von Tagesbetreuungsangeboten im Bestand in Form der Zusammenführung von Angeboten, der Nutzung personalwirtschaftlicher Synergien (Leitungsanteile, Vertretungen) und einer optimierten Auslastung der Betriebsstätten (Erweiterung von Betreuungszeiten und Angeboten) bei gleichzeitiger Reduzierung des Angebotsbestandes (Anzahl der Gruppen) in Folge der sinkenden Nachfrage wird als selbstverständliche Pflicht des Fachbereichs angesehen.

 

Da sich jedoch die Rahmenbedingungen nach den gesetzlichen Vorgaben (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern/KiBiz) und den Anforderungen der Heimaufsicht bei der Erteilung der Betriebserlaubnis richten, bestehen faktisch keine Handlungsoptionen für die Stadt Leverkusen.

 

Eine Beschlusskontrolle kann daher entfallen.

 

 


Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   Dez. IV              FB/Büro   51

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr. 51       Seite: Ju 34

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Ausschöpfung wirtschaftlicher Synergien in den Kostenstrukturen der Einrichtungen

 

 

Personalaufwand        

 

 Ja         Nr.      

 

Sachaufwand        

 

X Nein

 

Ertragssteigerung       

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

Ja

Nein

     

Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben/Betriebserlaubnisse.

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

nicht bezifferbar.

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

Nein

     

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Die GPA-Empfehlung Nr. 51 wird in ihrer Zielformulierung anerkannt. Eine Umsetzung ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Anforderungen der Heimaufsicht (Landesjugendamt) möglich. Eine Beschlusskontrolle wird als nicht notwendig angesehen.

 

Zur Bearbeitung der Tabelle bitte Doppelklick

 

Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 

 mit folgender Änderung

     

 

 

 

 

Zu GPA-Empfehlung lfd. Nr. 52, Seite Ju 33, 34

 

Die Konsolidierung von Angebot und Zuschussbedarf der Tagesbetreuung durch Ausbau der Tagespflege ist bereits in der lfd. Nr. 50 erfasst. Die Beschlusskontrolle kann eingestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag/Controllingbogen                                Anlage

 

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW)

- Berichtswesen der Dezernate/Fachbereiche

 

Verantwortlich:  Dezernat   Dez. IV              FB/Büro   51

 

GPA Vorschlag: 

Laufende Nr. 52       Seite: Ju 33, 34

Einsparvolumen lt. GPA

Kienbaumbezug

GPA Vorschlag – Kurzbeschreibung:

 

Konsolidierung von Angebot und Zuschussbedarf der Tagesbetreuung

 

 

Personalaufwand        

 

 Ja         Nr.      

 

Sachaufwand        

 

X Nein

 

Ertragssteigerung       

 

 

Bewertung des GPA Vorschlages

 

Vorschläge zu Modifikation/ Entfall

GPA Vorschlag – OK ?

Ja

Nein

     

 

Reduzierung des Personalaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

 

Reduzierung des Sachaufwands – OK ?

 

Ja

 

Nein

     

Siehe Nr. 50.

Ertragssteigerungen – OK?

Ja

Nein

     

 

Vorschlag an Fachausschuss / Rat

Konkreter Beschlussvorschlag durch die Fachverwaltung

Die GPA-Empfehlungen werden im Rahmen der weiteren Planung beachtet und weiter verfolgt.

Die Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

 

 

 

Zur Bearbeitung der Tabelle bitte Doppelklick

 

Gefasster Beschluss Fachausschuss/Rat

FA:                      am:                          Rat am:     

 

 wie Beschlussvorschlag

 

 mit folgender Änderung