Betreff
Widmung Lohrstraße (Widdauener- bis Langenfelder Straße)
Vorlage
0837/2010
Aktenzeichen
660-1426-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für die Lohrstraße zwischen Widdauener- und Langenfelder Straße.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Der Abschnitt der Lohrstraße zwischen Widdauener- und Langenfelder Straße wurde 2009 erstmals endgültig hergestellt.

Der Ausbau erfolgte gemäß dem rechtsgültigen Bebauungsplan 56/I unter Berücksichtigung des Beschlusses des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 28.04.05. Demgemäß wird noch der Streifen vor den Häusern 100 bis 106 an die Anlieger zurück veräußert. Gleichermaßen ist die Anbindung an die Langenfelder Straße für den Kfz-Verkehr weiterhin gesperrt.

 

Die ausgebauten Verkehrsflächen sind gemäß §6 Straßen- und Wegegesetz formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Widmungsfläche ist im Anlageplan dargestellt.