Beschlussentwurf:
Den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA) an Kindertageseinrichtungen in Leverkusen wird zugestimmt.
gezeichnet:
Häusler Stein Mues
(i. V. von Herrn OB Buchhorn) (i. V. von Herrn Beig. Adomat)
Begründung:
Kosten- und Flächensparendes Bauen
Kosten- und Flächensparendes Bauen hat besonders in Zeiten der Haushaltskonsolidierung eine entscheidende Bedeutung. In jeder Planungsphase kommt der Kostensteuerung eine besondere Aufmerksamkeit zu.
Die externen Architekten und auch die städtischen Planer sind aufgefordert, durch besondere Anstrengungen die Baukosten zu minimieren und jegliche Kostensteigerung zu vermeiden.
Die Festlegung von einheitlichen Standards für den Bau von Kindertagesstätten soll zu einem wirtschaftlichen Bauen beitragen.
Für den Bereich der Planung wird so die Planungssicherheit erhöht, Erkenntnisse und Erfahrungen werden dokumentiert und weitergegeben. Fehlerquellen werden verringert und Baukosten eingespart.
Lebenszyklusbetrachtung
Die Planung, die Ausführung, die Bewirtschaftung und die Bauunterhaltung eines Gebäudes werden verstärkt ganzheitlich betrachtet.
Ziel ist dabei, die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dauerhaft zu senken, die technische Verfügbarkeit der Anlagen zu sichern und den Wert von Gebäuden und Anlagen langfristig zu erhalten.
Arbeitsgruppe
Die Bau- Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA) an Leverkusener Kindertagesstätten wurden von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Fachbereiche Gebäudewirtschaft, Kinder und Jugend, Stadtgrün und Gesundheit erarbeitet. Der sicherheitstechnische Dienst war ebenfalls beteiligt.
Vortrag
Es ist vorgesehen, die Bau- Qualitäts- und Ausstattungsstandards an Leverkusener Kindertagesstätten in einem detaillierten Vortrag dem Jugendhilfeausschuss und dem Bau- und Planungsausschuss vorzustellen.
Anwendung als Dienstanweisung
Die Fachbereiche Gebäudewirtschaft und Kinder und Jugend beabsichtigen, die vorliegenden Bau- Qualitäts- und Ausstattungsstandards als Dienstanweisung anzuwenden.
Für externe beauftragte Architekturbüros und Fachplaner gilt die Dienstanweisung analog.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0843/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Maria Kümmel / 65 / 6510
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
entfällt
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt