Betreff
Straßenbenennung im Leverkusener Stadtteil Hitdorf
Vorlage
0852/2010
Aktenzeichen
32-13-kö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die neu ausgebaute Straße in Verlängerung der Ringstraße bis zur Hitdorfer Straße erhält die Bezeichnung

 

Ringstraße

 

Die genaue Lage der Straße geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Die zu benennende Straße liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 56/I „Hitdorf-West“. Es bietet sich an, die neue Straße als Verlängerung der Ringstraße zu betrachten und ihr deshalb auch den Namen „Ringstraße“ zu geben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Frau Köchling / FB 62 / 4066224…..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Benennung einer Straße

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine finanziellen Auswirkungen (Straßenschilder bezahlt der Bauträger)

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine finanziellen Folgeauswirkungen

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)