Betreff
Erstattung von Personal- und Sachkosten für die Übernahme von Aufgaben durch Dritte
Vorlage
0864/2010
Aktenzeichen
50/Sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den gemäß Anlage zur Vorlage aufgeführten Trägern werden in 2011 Erstattungen der Personal- und Sachkosten für die Übernahme städtischer Aufgaben in der in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Höhe gewährt.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produktgruppe 0515 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Nach der Geschäftsordnung des Rates sind dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren unter anderem die

 

-          Finanzierung der Altenhilfe

-          -sonstige Zuwendungen an Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege

 

zur Entscheidung vorzulegen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Vogt, FB 50, Tel. 5000……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erstattung Personal- und Sachkosten in verschiedenen Bereichen der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Es handelt sich um Pflichtaufgaben der Kommune, die Dritten übertragen wurde.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 0515

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Sachkosten in Höhe von 1.877.900 €

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Wie oben

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)