Betreff
Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafträumen
Vorlage
0866/2010
Aktenzeichen
Gr. II-ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen wird in der als Anlage 1-4 beigefügten Fassung zugestimmt.

 

gezeichnet:

 

Häusler                                                           Adomat

gleichzeitig in Vertretung

des Oberbürgermeisters

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 06.12.2010 im Rahmen der Beschlüsse zum Haushaltsicherungskonzept (Vorlage Nr. 0600/2010 ) u. a. beschlossen, die Entgelte für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen für Vereine, die dem Sportbund angehören (Teil I der Entgeltordnung), zum 01.01.2011 von 12 € auf 16 € (Jahresentgelt je Halleneinheit - periodische Belegung, Teil I.1) zu erhöhen.

Die Nutzungsentgelte für die terminliche Belegung (Teil I.2 der Entgeltordnung) sind entsprechend angepasst worden.

 

Unter der Voraussetzung, dass die Vereine des SportBundes Leverkusen e. V. die Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen im gleichen Umfang wie bisher nutzen, wird mit der Erhöhung der Entgelte die angestrebte jährliche Einnahmeverbesserung von ca. 9.000 € erzielt.

 

Die Mietentgelte für die Sporthallen des Sportparks Leverkusen werden analog angehoben. Die Einnahmeverbesserung des Sportparkes Leverkusen wird sich jedoch vor dem Hintergrund der geringeren Anzahl der Sporthallen sowie der Anzahl der zur Verfügung gestellten Hallenstunden nur geringfügig positiv bemerkbar machen.

 

Mit der jetzt vorgesehenen Änderung der Entgeltordnung wird das Mietentgelt für die Sportvereine, die dem SportBund Leverkusen e. V. angehören, nach sechs Jahren erstmalig erhöht.

 

Die Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen für Vereine, die nicht dem Sportbund angehören (Teil II der Entgeltordnung), wird nicht verändert, da die Entgelte hier bereits auf einem hohen Niveau sind.

Die Verwaltung wird gleichwohl in 2011 diesen Teil der Entgeltordnung sowie die Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, des NaturGut Ophoven Leverkusen, des PC-Studios Eulengasse, der Jugendverkehrsschule und der Festhalle Opladen/Aula Landrat-Lucas-Gymnasium sowie deren Einrichtungen einer Überprüfung hinsichtlich einer Erhöhung der Mietentgelte unterziehen und dem Rat der Stadt Leverkusen im 2. Halbjahr 2011 eine Entscheidungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.