Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, über den Punkt 3.16 „Lesegarten Schlebusch“ getrennt abstimmen zu lassen.

 

Herr Bezirksvorsteher Gietzen lässt über die Vorlage ohne den Punkt 3.16 abstimmen:

 

Beschluss:

 

  1. Dem von der Verwaltung vorgelegten Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen (ausgenommen Punkt 3.16 „Lesegarten Schlebusch“) wird bezogen auf den Stadtbezirk III zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (ausgenommen Punkt 3.16) sind, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel, Zug um Zug durchzuführen. Die Mittelfreigabe für die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel wird für die Finanzstelle PN 1305 (Finanzposition 720000) erteilt.

 

 

 

 

  1. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel. Bis zur Kostengrenze von 30 000 Euro betrachtet die Verwaltung die Einzelmaßnahmen als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die jeweilige Bezirksvertretung wird vorab über z.d.A.: Rat informiert. Für alle Projekte, deren Kosten über 30 000 Euro liegen oder bei denen sich im Laufe der langfristig angelegten Umsetzung nennenswerte Änderungen zu dem vorgestellten Programm ergeben, wird die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen einbringen.

 

- einstimmig -

 

 

Beschluss zu Punkt 3.16:

 

  1. Der von der Verwaltung vorgelegten Sanierung für den „Lesegarten Schlebusch“ (Punkt 3.16 der Vorlage) wird zugestimmt. Die vorgeschlagene Maßnahme zu Punkt 3.16 ist, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel, Zug um Zug durchzuführen. Die Mittelfreigabe für die erforderlichen Haushaltsmittel wird für die Finanzstelle PN 1305 (Finanzposition 720000) erteilt.

 

  1. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Gesamtsanierungsprogramms Grün- und Parkanlagen.

 

 

dafür:          10  (5 CDU, 3 SPD, 1 FDP, 1 pro NRW)

dagegen:     2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:            2  (1 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)