Beschluss:
Bei vorhandenen und zu erstellenden Lärmschutzwänden in städtischer Trägerschaft wird jeweils geprüft, ob sich mit ihnen die Nutzung der Photovoltaiktechnik lohnt, und diese Lärmschutzwände bei positivem Ergebnis entsprechend genutzt.
dafür: 15 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)
Enth. : 1 pro NRW