Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern in Organen von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt Leverkusen unmittelbar oder mittelbar alleine oder zusammen mit einer anderen Gemeinde, einem Gemeindeverband oder dem Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist, wird Weisung gem. § 113 Abs. 1 GO NRW erteilt, auf die Umsetzung des § 108 Abs. 2 Sätze 2 und 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nummer 9 GO NRW hinzuwirken.

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen wird Weisung gem. § 113 Abs. 1 GO NRW erteilt, auf die Umsetzung des § 19 Abs. 5 SpkG hinzuwirken.


dafür:                 60       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW, 2 OP)

dagegen:            1       (OP)

Enthaltungen:     2       (DIE LINKE)