Beschluss:
1. Den Vertreterinnen und
Vertretern in Organen von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt
Leverkusen unmittelbar oder mittelbar alleine oder zusammen mit einer anderen
Gemeinde, einem Gemeindeverband oder dem Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als
50 v. H. beteiligt ist, wird Weisung gem. § 113 Abs. 1 GO NRW erteilt, auf die
Umsetzung des § 108 Abs. 2 Sätze 2 und 3 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nummer 9 GO NRW
hinzuwirken.
2. Den Vertreterinnen und
Vertretern der Stadt Leverkusen im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen wird
Weisung gem. § 113 Abs. 1 GO NRW erteilt, auf die Umsetzung des § 19 Abs. 5 SpkG
hinzuwirken.
dafür: 60 (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW, 2 OP)
dagegen: 1 (OP)
Enthaltungen: 2 (DIE LINKE)