Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die folgende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2008 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.    Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

 

Leverkusen, den 17.06.10

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens             Rh. Richrath

 


dafür:                 53       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, OP)

dagegen:          10       (BÜRGERLISTE, pro NRW, DIE LINKE)

 

Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.