Die folgende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2008 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 17.06.10
gezeichnet:
Buchhorn Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens Rh. Richrath
dafür: 53 (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, OP)
dagegen: 10 (BÜRGERLISTE, pro NRW, DIE LINKE)
Frau Bürgermeisterin Lux übernimmt die Sitzungsleitung.