Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 145/I „Deichtorstraße“ soll um eine Kennzeichnung ergänzt werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung „Kennzeichnung Bodenbelastung“ umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes 145/I „Deichtorstraße“ in Leverkusen-Rheindorf (Anlage 1 der Vorlage). Die betroffenen Verfahrensbeteiligten haben dem Inhalt der Ergänzung zugestimmt.

 

2.    Der Entwurf der 1. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes Nr. 145/I „Deichtorstraße“, bestehend aus Eintragung einer Kennzeichnung gemäß § 9 Absatz 5 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Ergänzung der Planlegende in der Planzeichnung wird gemäß

- § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit

- § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), als Satzung beschlossen (Anlage 7 der Niederschrift).

 

3.    Die Begründung zur Ergänzung des Bebauungsplanes (Anlage 8 der Niederschrift) wird gebilligt.


- einstimmig -