Beschluss:
1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 145/I „Deichtorstraße“
soll um eine Kennzeichnung ergänzt werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung
„Kennzeichnung Bodenbelastung“ umfasst den Geltungsbereich des bestehenden
Bebauungsplanes 145/I „Deichtorstraße“ in Leverkusen-Rheindorf (Anlage 1 der
Vorlage). Die betroffenen Verfahrensbeteiligten haben dem Inhalt der Ergänzung
zugestimmt.
2. Der Entwurf der 1. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes
Nr. 145/I „Deichtorstraße“, bestehend aus Eintragung einer Kennzeichnung gemäß
§ 9 Absatz 5 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Ergänzung der Planlegende in der
Planzeichnung wird gemäß
- § 10 Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit
- § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009
(GV. NRW. S. 950), als Satzung beschlossen (Anlage 7 der
Niederschrift).
3. Die Begründung zur Ergänzung des Bebauungsplanes (Anlage 8 der
Niederschrift) wird gebilligt.
- einstimmig -