Beschluss: erledigt

Der Antrag wird aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung, dass die Zu- und Abfahrt über die Ringstraße baulich verhindert wird (z.B. durch Poller), bis die Ringstraße endgültig ausgebaut und damit für den Durchgangsverkehr auch befahrbar ist, vom Antragsteller für erledigt erklärt.