Daher ergibt sich folgender Gesamtbeschluss:
1. Die
mit Beschluss des Rates vom 18.06.1984 (R 1533/11. TA) verhängte Verkaufssperre
für Grünflächen in Alkenrath wird in Bezug auf die städtischen Grundstücke
Otto-Müller-Straße und Julius-Leber-Straße aufgehoben.
2. Der Ratsbeschluss vom 22.03.2010 (Vorlage Nr. 0363/2010) zum Verkauf der städtischen Grundstücke Otto-Müller-Str. und Julius-Leber-Str. wird bestätigt.
Im Übrigen gelten die Bedingungen in der Begründung der Vorlage.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über die Punkte der Vorlage getrennt nach Otto-Müller-Straße und Julius-Leber-Straße abstimmen.
1. Die mit Beschluss des Rates vom 18.06.1984 (R 1533/11. TA) verhängte Verkaufssperre für Grünflächen in Alkenrath wird in Bezug auf die städtischen Grundstücke Otto-Müller Straße aufgehoben.
dafür: 51 (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG)
dagegen: 12 (BÜRGERLISTE, pro NRW, OP, DIE LINKE)
2. Die mit Beschluss des Rates vom 18.06.1984 (R
1533/11. TA) verhängte Verkaufssperre für Grünflächen in Alkenrath wird in
Bezug auf das städtische Grundstück Julius-Leber-Straße aufgehoben.
dafür: 36 (OB, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG)
dagegen: 27 (SPD, BÜRGERLISTE, pro NRW, OP, DIE LINKE)
3. Der Ratsbeschluss vom 22.03.2010 (Vorlage Nr. 0363/2010) zum Verkauf der städtischen Grundstücke Otto-Müller-Str. wird bestätigt.
Im Übrigen gelten die Bedingungen in der Begründung der Vorlage.
dafür: 51 (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG)
dagegen: 12 (BÜRGERLISTE, pro NRW, OP, DIE LINKE)
4. Der Ratsbeschluss vom 22.03.2010 (Vorlage Nr. 0363/2010) zum Verkauf des städtischen Grundstückes Julius-Leber-Str. wird bestätigt.
Im Übrigen gelten die Bedingungen in der Begründung der Vorlage.
dafür: 36 (OB, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG)
dagegen: 27 (SPD, BÜRGERLISTE, pro NRW, OP, DIE LINKE)