Herr Kortschlag erhält in seiner Funktion als erster Vorsitzender des Tierschutzzentrums Leverkusen Rederecht. Er unterstützt die vorliegenden Bürgeranträge und empfiehlt aus tierschutzfachlicher Sicht eindringlich eine entsprechende Regelung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen.

 

Anschließend erläutert die Antragstellerin, Frau Schulze, ihren Bürgerantrag.

 

Zu Beginn des folgenden Meinungsaustausches legt Herr Beigeordneter Stein die Position der Verwaltung dar, nach der das aktuelle Anliegen aus zwei Perspektiven betrachtet werden muss.

 

Aus veterinärrechtlicher Sicht ist die zunehmend steigende Katzenpopulation auch ein Problem in Leverkusen, für das die Kastration und Kennzeichnung das einzig zielbringende Mittel ist.

Aus rechtlicher Sicht ist die für die Einführung eines generellen Kastrations- und Kennzeichnungsgebotes geforderte abstrakte Gefahr bei dem vorliegenden Sachverhalt nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände nicht gegeben. Die Umsetzung eines allgemeinen Gebotes wird daher als unzulässig angesehen. Es kann nach Einschätzung der Verwaltung nicht ausgeschlossen werden, dass eine dennoch beschlossene Kastrations- und Kennzeichnungspflicht erfolgreich verwaltungsgerichtlich angefochten werden wird.

 

In der sich anschließenden Diskussion der Ausschussmitglieder wird das Anliegen der Antragsteller befürwortet und angeregt, der Stadt Paderborn, in der die beantragte Regelung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen im Jahr 2008 festgelegt wurde, zu folgen.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass lediglich eine Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen der aktuellen Entwicklung der Katzenpopulation Einhalt gebieten kann sowie der bereits in anderen Städten, zum Beispiel in Paderborn, getroffenen ordnungsbehördlichen Regelung kann das Risiko etwaiger erfolgreicher Klagen gegen das Gebot zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen aus mehrheitlicher Sicht der Ausschussmitglieder eingegangen werden.

 

Abschließend lässt Rh. März (SPD) über die Bürgeranträge in einer von Herrn Nahl (SPD) vorgeschlagenen Fassung abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.        Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden stimmt den vorliegenden Bürgeranträgen zur Einführung eines Kastrations- und Kennzeichnungsgebotes durch Tätowierung oder mittels Mikrochip für Freigängerkatzen zu.

2.        Er empfiehlt der Verwaltung, eine ordnungsbehördliche Regelung zur Einführung eines Kastrations- und Kennzeichnungsgebotes durch Tätowierung oder mittels Mikrochip für Freigängerkatzen ähnlich wie die der Stadt Paderborn umzusetzen.

 

dafür:          12  (4 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 pro NRW, 1 OP)

Enth.:            1  (BÜRGERLISTE)