Beschluss:
Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:
1 Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Bezirksfraktion mit 2 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 100,00 € pro Monat.
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 30,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
2 Die Zuwendungen an die Bezirksfraktionen werden strukturellen Haushaltskürzungen nicht unterworfen.
3 Die Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.10 in Kraft.
dafür: 30 (OB, 16 SPD, 7 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 3 pro NRW, 2 DIE LINKE)
dagegen: 15 (9 CDU, 3 FDP, 3 Freie Wähler OWG-UWG)
Enthaltungen: 23 (13 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP)