Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

                                                 

1     Geldleistungen

1.1  Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Bezirksfraktion mit 2 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 100,00 € pro Monat.

 

1.2  Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 30,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.

 

2     Die Zuwendungen an die Bezirksfraktionen werden strukturellen Haushaltskürzungen nicht unterworfen.

 

3     Die Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.10 in Kraft.


dafür:                 30       (OB, 16 SPD, 7 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 3 pro NRW, 2 DIE LINKE)

dagegen:          15       (9 CDU, 3 FDP, 3 Freie Wähler OWG-UWG)

Enthaltungen:   23       (13 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP)