Beschluss:

 

1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 164/III „Bergische Landstraße, ehem. Martin + Merkel“ wird wie folgt geändert:

 

1.1 Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 18.04.2006 (Vorlage Nr. R 536/16.TA) verändert. Für das neu gefasste Gebiet wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Die Gebietsabgrenzung ist dem Planentwurf zu entnehmen.

 

1.2 Der Bebauungsplan Nr. 164/III „Bergische Landstraße - ehem. Martin + Merkel“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

1.3 Für den Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 10/76/III „Heckenberg“ wird kein Aufhebungsverfahren durchgeführt, der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

 

2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 164/III „Bergische Landstraße - ehem. Martin + Merkel“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

- einstimmig -