Beschluss:
1. Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 164/III „Bergische Landstraße,
ehem. Martin + Merkel“ wird wie folgt geändert:
1.1 Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss vom 18.04.2006 (Vorlage Nr. R 536/16.TA) verändert. Für
das neu gefasste Gebiet wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB
aufgestellt. Die Gebietsabgrenzung ist dem Planentwurf zu entnehmen.
1.2 Der Bebauungsplan Nr. 164/III „Bergische Landstraße -
ehem. Martin + Merkel“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
1.3 Für den Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 10/76/III
„Heckenberg“ wird kein Aufhebungsverfahren durchgeführt, der
Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 164/III „Bergische Landstraße - ehem. Martin + Merkel“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlagen:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
- einstimmig -