Beschluss: zurückgezogen

Hr. StK. Häusler trägt vor, dass er sowohl bei der Bezirksregierung sowie beim

Innenministerium hinsichtlich der Überarbeitung des Innenministererlasses vorstellig

geworden ist.

 

Ziel ist, dass der § 76 GO (Genehmigung Haushaltssicherungskonzept) geändert wird,

um der Kommune eine bessere Handlungsfähigkeit zuzugestehen.

 

Gestärkt wird die Aussicht auf Erfolg durch das Urteil vom Verfassungsgericht vom

Oktober 2010, bei dem den Kommunen bei der Aufgabenübertragung von Bund und

Land auch die Mittel zur Aufgabenerfüllung zugestanden werden.

 

Nach den Ausführungen von StK. Häusler zieht der Antragsteller den Antrag zurück.