Beschlussentwurf:
1. Dem in der Anlage dieser Vorlage beigefügten Vertrag wird zugestimmt. Soweit formelle Änderungen des Vertragswerkes – die den materiellen Gehalt nicht berühren – erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Zustimmung.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zukünftig Vereinbarungen mit der TBL über die Höhe des jährlichen Leistungsentgeltes nach Maßgabe der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 18 (6 CDU, 5
Enth.: 3 (1 OP, 1 pro NRW, 1 DIE LINKE)