Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Den Mitgliedern in den Organen der WGL wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung nach Maßgabe der Begründung der Vorlage erteilt.

 

2.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der Begründung der Vorlage Mietverträge abschließen zu dürfen.


dafür:                 50       (OB, 21 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 FDP, 2 Freie Wähler, 2 DIE LINKE)

dagegen:            9       (6 BÜRGERLISTE, 3 OP)

Enthaltungen:     3       (pro NRW)