Beschluss:
1. Den Mitgliedern in den Organen der WGL wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung nach Maßgabe der Begründung der Vorlage erteilt.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, entsprechend der Begründung der Vorlage Mietverträge abschließen zu dürfen.
dafür: 50 (OB, 21 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 FDP, 2 Freie Wähler, 2 DIE LINKE)
dagegen: 9 (6 BÜRGERLISTE, 3 OP)
Enthaltungen: 3 (pro NRW)