Beschluss:

 

1.   Das Aufstellungsverfahren der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Unterölbach wird nicht fortgeführt.

 

2.      Der als Anlage 13 der Niederschrift beigefügte Entwurf der Klarstellungssatzung Unterölbach B 6 / II wird gemäß

-         § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit

-         § 7 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) als Satzung beschlossen.

 

3.      Die als Anlage 14 der Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung wird gebilligt.


dafür:                 50       (OB, 20 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 4 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW)

Enthaltungen:     5       (3 OP, 2 DIE LINKE)