Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die für die Erweiterung der vorhandenen Bürocontainer an der Stixchesstraße 162 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € werden im Finanzplan außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen zur Verfügung bei folgenden Finanzstellen:
65000170011002 – Neubau Feuerwache Lützenkirchen 30.000 €
65000170011051 – Ausstattung Rathaus-Galerie 80.000 €
Leverkusen, den 19.10.10
gezeichnet:
Häusler Rf. von Styp-Rekowski Rh. Bast
(i. V. des Oberbürgermeisters)
- einstimmig -
Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit (21.00 Uhr), verlässt die Fraktion BÜRGERLISTE die Sitzung.