Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die für die Erweiterung der vorhandenen Bürocontainer an der Stixchesstraße 162 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € werden im Finanzplan außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen zur Verfügung bei folgenden Finanzstellen:

 

65000170011002 – Neubau Feuerwache Lützenkirchen       30.000 €

65000170011051 – Ausstattung Rathaus-Galerie                  80.000 €

 

Leverkusen, den 19.10.10

 

gezeichnet:

Häusler                                   Rf. von Styp-Rekowski         Rh. Bast

(i. V. des Oberbürgermeisters)


- einstimmig -

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit (21.00 Uhr), verlässt die Fraktion BÜRGERLISTE die Sitzung.