Beschluss:
1. Für den grob umschriebenen Baublock
in Leverkusen-Wiesdorf ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des §
12 Baugesetzbuch - BauGB - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB („Bebauungsplan
der Innenentwicklung“) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist durch folgende Straßenzüge begrenzt:
- im Norden durch die Lichstraße,
- im Westen durch die Birkengartenstraße,
- im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße sowie
- im Süden durch die Peschstraße und den Ludwig-Erhard-Platz.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (siehe Anlage 3 der Vorlage) zu entnehmen.
2. Innerhalb des Verfahrens sind die im Konzept enthaltenen Grundzüge zur baulich-räumlichen und funktionalen Struktur weiterzuverfolgen. Eine qualitätvolle städtebaulich-architektonische Lösung ist für diesen Standort als südliches Entrée zur Stadtmitte bzw. City in Leverkusen-Wiesdorf herbeizuführen.
Rechtsgrundlagen:
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2
BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)
dagegen: 1 (OP)