Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan soll in dem Teilbereich Wuppertalstraße mit der Zielsetzung geändert werden, dass für das grob beschriebene Gebiet östlich der Wuppertalstraße, südlich des vorhandenen Discounters (Wuppertalstraße 4), eine Einzelhandelnutzung ermöglicht wird.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch - BauGB

 

Im Parallelverfahren soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch – BauGB – aufgestellt werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

dafür:          16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)