Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan soll in dem Teilbereich Wuppertalstraße mit der Zielsetzung
geändert werden, dass für das grob beschriebene Gebiet östlich der
Wuppertalstraße, südlich des vorhandenen Discounters (Wuppertalstraße 4), eine
Einzelhandelnutzung ermöglicht wird.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch - BauGB
Im Parallelverfahren soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch – BauGB – aufgestellt werden.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2
BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)
dagegen: 1 (OP)