Rh. Paul Hebbel (CDU) stellt die Frage, ob es sich auf Seite 15, Punkt E) b) bei der Abweichung von der DIN EN 13829 um eine Über- oder Unterschreitung der Norm handelt.
Hierzu führt die Verwaltung aus,
dass es unter Punkt 5.3.4 Differenzdruck-Messreihe der DIN EN 13829 heißt:
„ (…) Es sollten zwei Messreihen aufgenommen werden, eine bei Über- und eine
bei Unterdruck. Um die Anforderungen der vorliegenden Norm zu erfüllen, ist es
jedoch auch zulässig, nur eine Messreihe bei Über- oder Unterdruck zu
erstellen. (…)“
Mit dem Punkt E) b) auf Seite 15
der „Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011“ wird die Empfehlung der DIN EN
13829 zwei Messreihen, eine bei Über- und eine bei Unterdruck, durchzuführen
zum Standard erklärt; die nach DIN EN 13829 noch zulässige Vorgehensweise nur
eine Messreihe bei Über- oder Unterdruck durchzuführen ausgeschlossen.
Hierdurch sollen die häufig durch Undichtigkeiten verursachten Probleme
hinsichtlich Bauschäden durch Tauwasser, mangelhafter thermischer
Behaglichkeit, Lüftungswärmeverlusten, Luftschallschutz und Luftqualität soweit
wie möglich vermieden werden.
Ferner ist die Durchführung von zwei Messreihen bei der Errichtung von
Passivhäusern nach PHPP sowie bei der Sanierung mit Passivhauskomponenten nach
EnerPHit verbindlich vorgeschrieben (vgl. www.passiv.de).
Beschluss unter
Berücksichtigung des Änderungsantrages der SPD Fraktion vom 10.03.2011 (Antrag
Nr. 0974/2011) mit einer weiteren Ergänzung der Verwaltung:
1. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, die
„Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011“ in der vorliegenden Fassung ab
sofort an Stelle der bisher gültigen Energieleitlinien (Stand 01.02.2009) verbindlich
bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der
Stadt Leverkusen umzusetzen. Die
Richtlinien werden erst in Kraft gesetzt, wenn die Kommunalaufsicht der
Vorgehensweise zugestimmt hat.
2. Die
Übernahme der Richtlinie wird den Gesellschaften im Eigentum der Stadt
Leverkusen dringend empfohlen.
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2
BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)
Enth.: 1 (pro NRW)