Herr Dr. Metzinger (CDU) weist darauf hin, dass die unter Punkt 1 angegebenen Himmelsrichtungen „Norden“ und „Süden“ getauscht werden müssen.

 

Die Bezirksvertretung tritt dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 21.03.11 einstimmig bei.

 


 

Begründung:

 

Gemäß Grundsatzbeschluss vom 29.6.2009 (Vorlage R 1597/16.TA - Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren in 2013) und aufbauend auf den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe U3 soll im Stadtteil Schlebusch neben einem Kita-Neubau (am Standort Freiherr-vom-Stein-Gymnasium) eine Kita-Erweiterung an diesem Standort Oulustraße realisiert werden.

 

Der o.g. Grundsatzbeschluss sieht eine Erweiterung der bestehenden vier-gruppigen Kindertagesstätte um weitere vier Gruppen auf eine acht-gruppige Einrichtung mit Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder (U3) vor. Wie durch z.d.A.: Rat Nr. 11 vom 01.12.10 mitgeteilt, ist nunmehr eine Erweiterung um lediglich zwei Gruppen auf dann insgesamt 6 Gruppen (bei Realisierung von 6 Gruppen am Standort Freiherr-vom-Stein-Gymnasium/Morsbroicher Str.) vorgesehen. Es ist beabsichtigt dort weitere 20 Kita-Betreuungsplätze (für die Betreuung von unter 3-Jährigen, Gruppenform II nach KiBiz) anzubieten. Der Umfang der Kita-Betreuungsplätze in Schlebusch insgesamt entspricht weiterhin dem Ratsbeschluss.

 

Die Reduzierung am Standort Oulustraße trägt der Verkehrssituation, dem Gebäudebestand und dem Bedarf an Spielflächen Rechnung. Daraus resultiert dieser Bebauungsplanvorentwurf, der nunmehr nur eine ein-geschossige Erweiterung vorsieht.

 

Das Planverfahren ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.7.2010 beschlossenen "Arbeitsprogrammes Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) als "Prioritäres Projekt zur Sicherung und Entwicklung der Infrastruktur" vorgesehen.

 

Die Umstellung des Verfahrens von § 13 BauGB (vereinfachtes Änderungsverfahren) auf § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) und „Umbenennung“ des Bebauungsplanes erfolgt aus formaljuristischen Gründen (Überplanung einer städtischen Fläche, die als reines Wohngebiet festgesetzt ist). Räumlich und bezüglich der grundsätzlichen Zielsetzung sind die Verfahren identisch. Der bestehende Aufstellungsbeschluss für den räumlich identischen Bebauungsplan Nr. 25/77/III „Schlebusch – Ortsmitte“ – 5. Änderung „Kita Oulustraße“ vom 08.11.2010 wird aufgehoben.