Beschluss:

 

1.   Für das Gebiet der Kindertagesstätte Oulustraße sowie der Gemeinschaftsgrundschule Morsbroicher Straße ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 198/III „Kita und Grundschule Oulustraße/Morsbroicher Straße“ wird

  • im Norden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Morsbroicher Straße und der Parzelle 367 sowie durch die nördliche Grenze der Parzelle 365;
  • im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Oulustraße;
  • im Süden durch die nördliche Begrenzungslinien der Parzellen 396 und 426 (teilweise) sowie der westlichen und nördlichen Begrenzungslinien der Parzelle 335 in Verlängerung auf den Schnittpunkt mit der südlichen Begrenzung der Parzelle 334 und
  • im Westen durch die westlichen Begrenzungslinien der Parzellen 335, 426 und 409 ,

(alle: Gemarkung Schlebusch-Nord, Flur 11) begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches geht aus der Anlage 1 der Vorlage hervor.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den räumlich identischen Bebauungsplan Nr. 25/77/III „Schlebusch – Ortsmitte“ – 5. Änderung „Kita Oulustraße“ vom 08.11.2010 wird aufgehoben.

 

2.   Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 198/III „Kita und Grundschule Oulustraße/Morsbroicher Straße“ einschließlich Begründung (Anlage 3 der Vorlage).

 

3.   Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs.1 BauGB (Aufstellung der Bauleitpläne), § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) .

 

- einstimmig -